Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

führung des Eheconsenses nicht angerathen werden, weil ein schädlicher Einfluß der Aufhebung des Eheconsenses auf die socialen Verhältnisse der Stadt nicht wahrgenommen werden konnte. Die etwaige Einwendung, daß durch zu heirathen die Gefahr einer größeren Armenbelastung besteht ist wechselseitig, für Steyr speziell jedoch ein Vortheil weil bei größeren Arbeiterzuzug, hiesige ärmere Mädchen geheiratet werden und sie ihre Zuständigkeit nach Steyr verlieren, somit die Stadt in der Folge entlasten. Die Erfahrung hat gelehrt und lehrt noch, daß solche Länder wo der Eheconsens heute existirt im Verhältniß (bei dem Umstande als vielmehr uneheliche Kinder

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