darüber geführt worden sein. Der Gefertigte glaubt, nachdem am Schluße jeden Monats die im Laufe des Monats vorgekommenen Trauungen, der löblichen Stadtgemeinde Vorstehung zur Anzeige gebracht werden, und die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung die Erwerb und Vermögensverhältnisse der Bewohner von Steyr zu erfahren nach mehrfacher Richtung Gelegenheit hat, so werde auch die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung weit eher als das Pfarramt in der Lage sein dem diesbezüglichen Auftrage des hohen ob. oest. Landes Ausschusses entsprechen zu können. Vorstadtpfarramt Steyr am 12. Feb. 1885. Joh. Nep. Dürrnberger Dechant. Vom Gemeindeamte wurde sodann der Akt der Section mit folgender Amtsbemerkung vorgelegt: Von h. ä. Standpunkte kann die Wiederein-
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