Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

Brautpersonen einen Nachweis über Erwerbs und Vermögens Verhältnisse zu fordern, somit auch nicht in der Lage komme, sichere Einsicht in dieselben zu haben. Wenn auch öfter Fälle vorgekommen sind, und noch vorkommen, wo der Pfarrer sich veranlasst gefunden hat oder findet die Brautpersonen darauf aufmerksam zu machen, daß sie doch es ernstlich überlegen sollen, ob sie auch ihr Fortkommen finden werden, so wird von den Brautpersonen wohl immer versichert, daß sie hierüber keine Sorge haben. In welchen und in wie vielen Fällen dies vorgekommen ist wäre dem Gefertigten bei den hiesigen Verhältnissen nicht möglich anzugeben, da müßte eine eigene Aufschreibung

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