verdoppeln. Man will eben nicht mehr oder noch nicht heiraten. Ich kann also, so weit ich dieses überhaupt wissen kann, an Heiraten, deren Existenzbedingungen im obenbezeichneten Gebiethe liegen oder wenigstens sehr nahe daran streifen nur beiliegende Fälle angeben; reicher würde, wie einer löblichen Gemeinde Vorstehung ohnehin bekannt die Zahlenangabe ausfallen, wenn nur die Subsistenz Aussichten und Verhältnisse bei resp. nach der Heirat gefragt würde. Pfarramt Stadtpfarre Steyr 9. Februar 1885. Johann Aichinger Stadtpfarrer. Das hochwürdige VorstadtfarrAmt theilte mit: - Z. 67. An die löbl. Stadtgemeinde Vorstehung in Steyr. Auf die geschätzte Note de dato 4. l. Mts. Z. 1228 beehrt sich das gefertigte Pfarramt zu erwiedern, daß ein Pfarrer nach den bestehenden Gesetzen nicht berechtiget sei, von
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