Ratsprotokoll vom 27. Februar 1885

Einführung des Eheconsenses oder Beschränkung der Verehelichung das Einvernehmen zu pflegen und hierüber in der nachsten Landtags Session zu berichten und Antrag zu stellen. In Durchführung dieses Landtagsbeschlusses wird die Gemeindevorstehung aufgefordert, den GemeindeAusschuß darüber zu vernehmen, ob und in welchem Masse die in dem Antrage des Abgeordneten Rogl und Genossen erwähnten Uibelstände in der Gemeinde sich bemerkbar machen und welche Mittel der Abhilfe die Gemeinde etwa in Vorschlag zu bringen hätte. Das dies bezügliche Sitzungs Protokoll ist dem Landes Ausschusse binnen 4 Wochen vorzulegen. Es ist insbesondere auch zu berichten, ob und in welcher Höhe seit der im Jahre 1868 erfolgten Aufhebung des Eheconsenses im Oberoe-

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