Raths-Protokoll aufgenommen am 27. Februar 1885 über die diesjährige III. ordentlich Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe Anzengruber Leopold Kautsch Jakob Klein Wilhelm Brandl Friedrich Dittmann Johann Landsiedl Anton Göppl Emil Mayr Anton Haller Josef Olbrich Hugo Holub Karl Perz Mathias Peyrl Josef Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Redl Johann Jäger Franz v. Waldau Turek Josef Schriftführer Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel
Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Besetzung der ausgeschriebenen Rechnungsführer Stelle: 2. (in vertraulicher Sitzung) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Erlass des ob. oesterr. Landes Ausschusses pcto Abgabe einer Aeusserung über die in dem letzten ob. oest. Landtage angeregte. Wiedereinführung des EheConsenses. 4. Erlass des ob. oest. Landes Ausschusses pcto Abgabe einer Aeusserung der die in dem letzten ob. oesterr. Landtage angeregte Activirung eines Thierseuchenfondes in Oberoesterreich.
5. Amtsberichte hinsichtlich der Gemeinderathswahlen pro 1885 II. Section 6. Amtsbericht über den Stadtcasse Journals Abschluss pro Dezember 1884 7. Offerte für Monturslieferung für die städtische Sicherheitswache. 8. Amtsbericht pcto Abänderung der Art der Bemessung des Brunnengeldes in der Stadt. 9. Amtsbericht pcto Wiedervergebung des Stadttheaters für die Saison 1885/86. 10. Amtsbericht pcto Abschreibung uneinbringlicher Gemeinde Umlagen Rückstände. 11. Protokollar-Gesuch pcto miethweise Wiederüberlassung des Verkaufsgewölbes im städtischen Neuthorgebäude. 12. Gesuch des Commandos des uniformirten bewaffneten Bürgerkorps in Steyr um Subventionirung der Bürgermusikcapelle.
III. Section 13. Commissions-Protokoll und Kosten Voranschlag hinsichtlich der Ausmittlung von Lehrzimmern im neuen Bürgerschulgebäude. IV. Section 14. Amtsbericht über das Ergebniss der Armen Subskription pro 1885. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren für das heutige Protokoll die Herren Gemeinderäthe Emil Göppl und Wilhelm Klein und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel ist um Ertheilung
eines 6 tägigen Urlaubes behufs Vornahme einer Reise in Familien Angelegenheiten eingeschritten: Wird einstimmig genehmigt. Z. 70 Praes. b. der städtische Sicherheitswachmann Johann Holzer ist um die Bewilligung zur Verehelichung gegen Revers gemäß § 20 der Dienstes Instruktion eingeschritten. Wird über Antrag der I. Section einstimmig genehmigt. Z. 38 Praes. Hierauf werden die ersten beiden Geschäftsstücke der ersten Section in vertraulicher Sitzung berathen. I. In Folge Ausschreibung der städtischen Rechnungsführers Stelle sind um diese Stelle 26 Gesuche eingelaufen. Die Section hat hievon die 5 zunächst berücksichtigungswerth befundenen Gesuche dem löblichen Gemeinderathe in Vorlage gebracht. Der Herr Vorsitzende referirt ein-
gehend über die Befähigungs Nachweise dieser Bewerber und wird hierauf mit allen gegen eine Stimme die erledigte Rechnungsführer Stelle dem Kanzlei Praktikanten des Wiener Magistrates Viktor Jandaurek, welcher bereits 5 Jahre im Rechnungs und Steuerfache mit vorzüglicher Klassifikation dient und die Prüfung über die Staatsrechnungswissenschaft abgelegt hat, vom 1. April l. Js. ab mit einem einjährigen Provisorium verliehen. Z. 61 Praes. Uiber die weiteren Geschäftsstücke referirt Herr Sections Obmann G. R. Anton Jäger v. Waldau. 2. a) Der Schuhmachermeister und Hausbesitzer Herr Franz Hörmann hat um Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der Taxe angesucht. Die Section beantragt
diesem Ansuchen Folge zu geben. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 2075. b. Der Kaufmann und Hausbesitzer Herr Johann Scholz bisher nach Waidhofen a/d Ibbs zuständig, hat um die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und um die Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der Taxen angesucht. Die Section beantragt diesem Ansuchen Folge zu geben. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 2088. 3. Am 31. Jänner l. Js. ist folgender Erlass des hochlöblichen ob. oesterr. Landes Ausschusses herab gelangt. - Z. 11517. Erlass an sämmtliche Gemeinde Vorstehungen in Oberoesterreich. Der Herr Abgeordnete Rogl und Genossen haben in der achten Landtags Sitzung am 30. September 1884 dem nachstehenden Antrag eingebracht. "In Erwägung, daß in Folge gänz-
lichen Aufhebung des Eheconsenses viele leichtsinnige Ehen geschlossen werden, welche die Last der Armen Versorgung vermehren und die sittlichen Zustände eher verschlechtern als verbessern, insbesondere dadurch, daß sich Leute verehelichen, welche nicht die Fähigkeit noch den Willen haben, die mit der Verehelichung übernommenen Pflichten der Versorgung und Erziehung der anzuhoffenden Kinder zu erfüllen; ferner daß sich vielfach Leute, vorzüglich weiblichen Geschlechtes, ohne Vermögen und Existenz schon in sehr jugendlichem Alter verehelichen, was zur Folge hat, daß sie schon frühzeitig verarmen und die Hilfe der Heimatsgemeinde in Anspruch nehmen müssen, während anderseits der Mangel an brauchbaren Dienstmägden immer fühlbarer wird; in Erwägung,
daß bisher alle Petitionen der Gemeinden, der schrankenlosen Ehefreiheit vernünftige Grenzen zu ziehen, erfolglos geblieben sind, stellen die Gefertigten den Antrag, der Landes Ausschuss werde beauftragt, 1. diesbezüglich Erhebungen zu pflegen, insbesondere die Gemeinden des Landes zu befragen, in welchem Masse die obgenannten Uibelstände sich bemerkbar machen und welche Mittel der Abhilfe die Gemeinden etwa in Vorschlag zu bringen hätten. 2. auf Grund der gemachten Erhebungen dem nächsten Landtage zu berichten, eventuell Anträge zu stellen." Uiber diesen Antrag wurde der Landes Ausschuss mit Landtagsbeschluss vom 20. October 1884 beauftragt, die Erhebungen im Sinne des vorstehenden Antrages zu pflegen und auf Grund derselben mit der k. k. Regierung wegen
Einführung des Eheconsenses oder Beschränkung der Verehelichung das Einvernehmen zu pflegen und hierüber in der nachsten Landtags Session zu berichten und Antrag zu stellen. In Durchführung dieses Landtagsbeschlusses wird die Gemeindevorstehung aufgefordert, den GemeindeAusschuß darüber zu vernehmen, ob und in welchem Masse die in dem Antrage des Abgeordneten Rogl und Genossen erwähnten Uibelstände in der Gemeinde sich bemerkbar machen und welche Mittel der Abhilfe die Gemeinde etwa in Vorschlag zu bringen hätte. Das dies bezügliche Sitzungs Protokoll ist dem Landes Ausschusse binnen 4 Wochen vorzulegen. Es ist insbesondere auch zu berichten, ob und in welcher Höhe seit der im Jahre 1868 erfolgten Aufhebung des Eheconsenses im Oberoe-
sterreich eine Weigerung der Armen Auslagen aus Anlaß der vorgekommenen Heiraten von Personen, welche der Armenversorgung durch die Gemeinde anheim fallen, eingetreten ist. Ferner ist zu berichten, in wie vielen Fällen Heiraten gänzlich erwerbsund vermögensloser Personen vorgekommen sind, und sind solche Fälle auch speciell bekannt zu geben. Vom oberoesterreichischen Landes Ausschusse Linz am 7. Jänner 1885. Der Landeshauptmann: L. Achleuthner abt. In Folge dieses Erlasses wurde an die beiden hiesigen hochwürdigen Pfarrämter die Anfrage gerichtet in wie vielen Fällen innerhalb der letzten 5 Jahre Heiraten gänzlich erwerbs und vermögensloser Personen vorgekommen sind. Das hochwürdige Stadtpfarr Amt theilte hierüber mit. - Z. 64 An die löbl. Gemeinde Vorstehung Steyr. Auf die geehrte Zuschrift de dato
4. d. Mts. Z. 1228 betreffs Bekanntgabe von Heiraten gänzlich erwerbs- und besitzloser Personen in den letzten 5 Jahren beehre ich mich zu erwiedern, da bis ungefähr in das Jahr 1883 in der hiesigen Waffenfabrik hinreichend Beschäftigung war und wurde auf die Anfrage wegen der zukünftigen oder gegenwärtigen Subsistenz so zu sagen alles "Armaturarbeiter“, und war daher oder konnte wenigstens nicht so bezeichnet werden, zur Zeit der Heirat nicht gänzlich erwerbs- wenn auch besitzlos. Nach 1883 hat sich in Folge der Arbeitsstockung die Existenzmöglichkeit und daher auch die Zahl der Heiraten um die Hälfte, ja zwei Drittel vermindert, dagegen droht die Zahl der unehelichen Geburten gegen früher sich zu
verdoppeln. Man will eben nicht mehr oder noch nicht heiraten. Ich kann also, so weit ich dieses überhaupt wissen kann, an Heiraten, deren Existenzbedingungen im obenbezeichneten Gebiethe liegen oder wenigstens sehr nahe daran streifen nur beiliegende Fälle angeben; reicher würde, wie einer löblichen Gemeinde Vorstehung ohnehin bekannt die Zahlenangabe ausfallen, wenn nur die Subsistenz Aussichten und Verhältnisse bei resp. nach der Heirat gefragt würde. Pfarramt Stadtpfarre Steyr 9. Februar 1885. Johann Aichinger Stadtpfarrer. Das hochwürdige VorstadtfarrAmt theilte mit: - Z. 67. An die löbl. Stadtgemeinde Vorstehung in Steyr. Auf die geschätzte Note de dato 4. l. Mts. Z. 1228 beehrt sich das gefertigte Pfarramt zu erwiedern, daß ein Pfarrer nach den bestehenden Gesetzen nicht berechtiget sei, von
Brautpersonen einen Nachweis über Erwerbs und Vermögens Verhältnisse zu fordern, somit auch nicht in der Lage komme, sichere Einsicht in dieselben zu haben. Wenn auch öfter Fälle vorgekommen sind, und noch vorkommen, wo der Pfarrer sich veranlasst gefunden hat oder findet die Brautpersonen darauf aufmerksam zu machen, daß sie doch es ernstlich überlegen sollen, ob sie auch ihr Fortkommen finden werden, so wird von den Brautpersonen wohl immer versichert, daß sie hierüber keine Sorge haben. In welchen und in wie vielen Fällen dies vorgekommen ist wäre dem Gefertigten bei den hiesigen Verhältnissen nicht möglich anzugeben, da müßte eine eigene Aufschreibung
darüber geführt worden sein. Der Gefertigte glaubt, nachdem am Schluße jeden Monats die im Laufe des Monats vorgekommenen Trauungen, der löblichen Stadtgemeinde Vorstehung zur Anzeige gebracht werden, und die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung die Erwerb und Vermögensverhältnisse der Bewohner von Steyr zu erfahren nach mehrfacher Richtung Gelegenheit hat, so werde auch die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung weit eher als das Pfarramt in der Lage sein dem diesbezüglichen Auftrage des hohen ob. oest. Landes Ausschusses entsprechen zu können. Vorstadtpfarramt Steyr am 12. Feb. 1885. Joh. Nep. Dürrnberger Dechant. Vom Gemeindeamte wurde sodann der Akt der Section mit folgender Amtsbemerkung vorgelegt: Von h. ä. Standpunkte kann die Wiederein-
führung des Eheconsenses nicht angerathen werden, weil ein schädlicher Einfluß der Aufhebung des Eheconsenses auf die socialen Verhältnisse der Stadt nicht wahrgenommen werden konnte. Die etwaige Einwendung, daß durch zu heirathen die Gefahr einer größeren Armenbelastung besteht ist wechselseitig, für Steyr speziell jedoch ein Vortheil weil bei größeren Arbeiterzuzug, hiesige ärmere Mädchen geheiratet werden und sie ihre Zuständigkeit nach Steyr verlieren, somit die Stadt in der Folge entlasten. Die Erfahrung hat gelehrt und lehrt noch, daß solche Länder wo der Eheconsens heute existirt im Verhältniß (bei dem Umstande als vielmehr uneheliche Kinder
erzeugt werden) mindestens nicht weniger Arme haben als Oberoesterreich. Steyr am 16. Februar 1885 Der Stadt Secretär Hähnel. In der Sections Sitzung waren anwesend der Obmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau und der Obmann Stellvertreter Herr G. R. Wilhelm Klein und Herr G. R. Karl Holub. Der über Einladung des Herrn Obmannes anwesende Herr Bürgermeister übergab der Section den Akt mit der Erklärung, daß er als Bürgermeister mit der Anschauung des Amtes in dieser Angelegenheit sich einverstanden erkläre. Nach längerer Debatte erklärte Herr G. R. Wilhelm Klein, daß nachdem die beiden Herren G. R. Auton Jäger v. Waldau und Herr G. R. Karl Holub sich für die Einführung eines
Eheconsenses erklären, er die Amtsanschauung als seinen Antrag d. h. als Minoritätsantrag der Section einbringe. Die Herren G. R. Anton Jäger v. Waldau und Herr G. R. Karl Holub einigen sich sodann über folgenden Antrag, welcher sonach den Majoritätsantrag der Section bildet. Dieser Antrag lautet: Die Majorität der Section Herr Gemeinderath Holub und Referent kann dieser Amtsbemerkung aus dem Grunde nicht beipflichten, weil schon in der Sitzung vom 18. April 1879 der löbliche Gemeinderath die Vorlage eines Comiteberichtes an den Landesausschuss über diese Angelegenheit und zwar in namentlicher Abstimmung mit allen ge-
gen 2 Stimmen beschlossen hat, in dessen 2ten Theile beantragt wurde: Bei Schliessung von solchen Ehen, bei denen man mit Gewißheit annehmen kann, daß hiedurch arbeitsscheue, häufig auch arbeitsunfähige Personen der Gemeinde als Last in die Versorgung fallen, solle der Gemeinde das Recht eingeräumt werden, ein entscheidendes Wort zu sprechen, und jede derartige Eheschließung werde an eine Conzession der betreffenden Gemeinde gebunden. Die Majorität der Section kann sich der Wahrnehmung nicht verschliessen, daß die schädlichen Einflüsse der Aufhebung des Eheconsenses auf die sozialen Verhältnisse unserer Stadt in bedauerlicher Weise sich manifestiren, wovor unsere Armenraths Sitzungen besser und deutlicher als statistische Tabellen sprechen, und welche sozialen
Verhältnisse sich noch von Jahr zu Jahr verschlimmern werden, wenn eine hohe Regierung sich nicht veranlasst finden sollte auch für Oberoesterreich die dringende Nothwendigkeit einer vernünftigen Beschränkung der Ehefreiheit anzuerkennen. Die Majoritat der Section erlaubt sich den in der Sitzung vom 18. April 1879 gestellten und mit überwiegender Mehrheit angenommenen Antrag des Comites auch zu dem ihrigen zu machen, und empfiehlt denselben dem löblichen Gemeinderathe zur Annahme und zur Vorlage an den hohen Landes Ausschuss Steyr 28. Februar 1885 Anton v. Jäger. Hach Vorlesung dieses Antrages erklärt der Herr Vorsitzende die Debatte für eröffnet. Herr G. R. Wilhelm Klein
begründet den Minoritäts Antrag damit, daß er in dem Falle als er sich von einer Beschränkung der Ehen im Sinne des Majoritätsantrages einen Erfolg erwarten könnte, er gerne mit der Majoritätsantrag einverstanden wäre. Einen Erfolg könne er sich aber nicht versprechen, mit der Beschränkung will man die Zunahme der Kinder armer erwerbsunfähiger Leute verhindern, diese lassen sich aber daran nicht hindern, können sie nicht heiraten so erzeugen sie halt Kinder ausser
der Ehe dies ist ein Uibelstand aber er ließ sich früher nicht hintanhalten und wird sich auch in der Zukunft nicht hintanhalten lassen. Durch die Beschränkung wird die Anzahl der unehelichen Geburten welche gewiß nicht im Interesse der Gemeinden und nicht im Interesse der Sittlichkeit liegen vermehrt. Die hochwürdigen Pfarrämter sagen ja ähnliches. Er habe sich sonach gemüssigt gesehen die Anschauung des Amtes als seinen resp. als Minoritätsantrag einzubringen.
Herr G. R. Anton Mayr ist der Anschauung, daß durch eine vernünftige Beschränkung der Eheschliessungen bei erwerbslosen oder arbeitsscheuen Personen die Zeugung armer Kinder doch etwas beschränkt würde weil ja schon die Hausherrn nicht gerne Leute dulden die im Conkubinate leben. Er war im Jahre 1879 in dem diesbezüglich eingesetzt gewesenen Comite und sei er heute wie damals für eine Beschränkung der Ehe in dem Sinne, daß der Gemeinde bei Ehen erwerbsloser oder arbeitsscheuer Personen ein Einspruch zustehen solle. Herr G. R. Jakob Kautsch verspricht sich von einer solchen Einschränkung wenig Erfolg, die Leute werden indirekt
genöthigt im Conkubinate zu leben, was gewiß vom Standpunkte der Sittlichkeit sich nicht empfehle, daß durch den Eheconsens die Anzahl armer Kinder nicht vermindert werde sei hinlänglich statistisch nachgewiesen. Herr G. R. Josef Peyrl meint alle die vorliegenden Bemerkungen seien Anschauungen, Thatsache aber sei daß die Armuth in Folge der zügellosen Heiraten zugenommen und die Sorgen der Gemeinde sich vermehrt haben indem dieselbe oft ganze Familien erhalten müsse. Der Eheconsens wird manche Verarmung verhindern und ist die Gemeinde verpflichtet ein gewisses Einspruchsrecht in solchen Fällen anzusprechen.
Hiebei könne man nicht Steyr allein, sondern man müsse ganz Oberoesterreich im Auge halten, es wäre sehr wünschenswerth, wenn die Verhandlungen des städtischen Armenrathes mehr bekannt wären. Gerade für eine Fabriksstadt spielt der Eheconsens eine grosse Rolle. Im letzten Landtag haben sich für eine Beschränkung der Ehen Männer ausgesprochen, welche gewiß nicht zurückgehen wollen, so z. B. Wickhoff Haslinger und Wimhölzl, das Verlangen nach einer Ehebeschränkung liege gewiß im Sinne des größten Theiles der Bevölkerung eine Verschlechterung werde hiedurch gewiß nicht geschaffen werden, man könne nur gute Erfolge haben
und müsse demnach den allgemeinen Ruf berücksichtigen. Er sei bereits im Jahre 1879 für eine Einschränkung gewesen und sei es in Folge der seither gemachten Erfahrungen noch mehr. Er empfehle daher den Majoritätsantrag der Section zur Annahme. Herr G. R. Friedrich Brandl schließt sich auch den Majoritätsantrag an, weil seit der Aufhebung des Eheconsenses die Sittlichkeit kaum bessere geworden sei und auch das Elend welcher er in den Armenraths Sitzungen wahrgenommen für eine Beschränkung der Ehen bestimmen. Der Herr Vorsitzende sagt die gegebene Frage liege dermalen nicht genau so wie im
Jahre 1879 damals waren mit Hinweis auf die Freizügigkeit 3 Fragen vorgelegen nämlich bezüglich des Hausirwesens, der Beschränkung der Gewerbefreiheit und der Wiedereinführung des Eheconsenses. Heute lege man den Schwerpunkt darauf ob durch die im Jahre 1868 erfolgte Aufhebung des Eheconsenses die Armenauslagen der Gemeinden wesentlich gewachsen sind, daß die Armenauslagen sich vermehrt haben sei zweifellos; daß aber an dieser Vermehrung der Armenauslagen die Aufhebung des Eheconsenses Schuld trage das müsse er verneinen. Er habe seit Jahren das Armenwesen in erster Hand und habe diesbezüglich genaue Daten zusammen stellen lassen. Von den in den letzten 5 Jahren in Stadt Steyr erfolgten 787
Eheschliessungen sind nur 2 Familien welche von der Gemeinde eine dauernde Unterstützung haben, weiters haben bisher nun 9 solche Partheien zeitweilig um geringe Unterstützungen angesucht, somit das Armen Institut in nicht nennenswerther Weise belastet, übrigens ist namentlich in den letzteren Fällen mit Bestimmtheit anzunehmen, daß diese Partheien auch wenn sie nicht hätten heiraten dürfen, trotzdem um kleine Unterstützungen angesucht und erhalten hätten. In der Armenversorgung theils ohne theils mit Naturalverpflegung befinden sich dermalen im Ganzen 610 Personen, was einen Perzentsatz
von nicht ganz 4 Perzent der jetzigen Einwohnerschaft ausmacht. Von diesen Personen sind 136 verheiratet 224 verwitwet, 196 ledig und 54 seien Kinder. Von den 610 sind 60 im neuen Armenverpflegshause in ganzer Verpflegung hievon sind 20 verheiratet oder verwitwet und 40 ledig, die meisten Armen sind verarmte Gewerbsleute. Diese Daten welche aktenmässig nachgewiesen, sprechen wohl nicht dafür daß die Aufhebung des Eheconsenses an die Vermehrung der Armenauslagen nennenswerth verschuldet habe. Uibrigens komme es sehr selten vor, daß zwei erwerbsunfähige zusammen heiraten, ein einzelner Fall kann
nicht in der Weise ausgebeutet werden, daß man daraus auf das Ganze schliesse. Im Uibrigen wisse er aus jener Zeit wo der Eheconsens auch in Oberoesterreich bestanden, aus eigener Erfahrung wie die Erwirkung des Eheconsenses auf verschiedene Weise umgangen eventuell fast in allen Fällen im Recurswege erlangt worden ist und derselbe überhaupt gar keinen Vortheil gebracht habe wie uns dies ja auch am besten die Armenverhältnisse der Länder Salzburg Tirol und Krain zeigen, wo heute noch der Eheconsens gilt. Herr Referent G. R. Anton Jäger v. Waldau ist der Meinung, die Verhandlungen
im städtischen Armenrathe zeigen wohl, daß manche leichtsinnig geschlossene Ehe die Verarmung vermehre, übrigens verlange der Majoritätsantrag ja nicht den Eheconsens wie er früher bestanden sondern nur ein Einspruchsrecht der Gemeinde gegen Eheschliessungen erwerbsunfähiger und arbeitsscheuer Personen. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er könne sich nicht denken wie sich Herr Referent dies in der Praxis vorstelle, wer wird zu bestimmen haben, welche Brautleute eine Bewilligung benöthigen oder sollen die sich selbst als erwerbsunfähig oder arbeitsscheu angeben. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau erwiedert, daß man die näheren Modalitäten schon höheren Ortes festsetzen wird.
Herr G. R. Josef Haller glaubt, daß viele welche aus Ehen welche zur Zeit nach der Aufhebung des Eheconsenses stammen, noch nicht reif sind zur Armenversorgung der Armenrath werde dies erst in späteren Jahren ordentlich bemerken. Herr G. R. Johann Dittmann sagt auch Dienstgeber und Genossenschaften haben sich bei dem Umstande als die Arbeitsleute meist zu jung und zu unüberlegt heiraten, für den Eheconsens ausgesprochen. Der Eheconsens liege auch im Interesse der Industrie, er stimme daher für den Majoritätsantrag. Herr G. R. Josef Peyrl macht noch auf die zahlreichen Hausarmen aufmerksam, viele davon wären gewiß nicht
verarmt wenn sie nicht hätten heiraten können, eine Beschränkung der Ehen erscheine wohl angezeigt. Der Herr Vorsitzende reasümirt nun, daß zwei Anträge vorliegen. Ein Minoritätsantrag, welcher in der in Rede stehenden Frage für die Aufrechthaltung der gegenwärtigen Ehefreiheit ist und ein Majoritätsantrag, welcher dafür ist daß den Gemeinden bei beabsichtigten Eheschliessungen erwerbsunfähiger oder arbeitsscheuer Personen ein Einspruchsrecht zustehen solle. Er bringt nun zuerst den Minoritätsantrag zur Abstimmung für denselben erheben sich die Herren G. R. Wilhelm Klein, Jakob Kautsch, Mathias Perz, Josef Turek und der Herr Vorsitzende selbst.
Hierauf erheben sich 15 Herren Gemeinderäthe für den Majoritätsantrag der Section und erscheint derselbe sonach zum Beschlusse erhoben. - Z. 1228. 4. Der hohe ob. oest. Landtag hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 1883 der Antrag des Herrn Abgeordneten Wenger und Genossen auf Einbringung eines Landesgesetzes über die Entschädigung der durch Thierseuchen getroffenen Oekonomen und Gründung eines diesbezüglichen Thierseuchenfondes, dem Landes Ausschusse zur weiteren Behandlung übermittelt. Dieser hat sich nun diesbetreffs mit dem Central Ausschuss der k. k. oberoest. Landwirthschafts Gesellschaft ins Einvernehmen gesetzt. Nach langen Verhandlungen mit den Bezirks Vereinen hat nun der Central Aus-
schuss sich dahin ausgesprochen, daß in Rede stehender Antrag sich einer sympathischen Aufnahme seitens der oberoesterr. Landwirthe nicht erfreut. Eine Einigung der verschiedenen Bezirksvereine über diese Frage war nicht erreicht worden. In Folge dessen hat nun der hochlöbliche ob. oest. Landes Ausschuss sämmtliche Gemeinden Oberoesterreichs zur Abgabe ihrer diesbezüglichen Meinung beauftragt. Die bei der Sections Sitzung anwesend gewesenen drei Herren Gemeinderäthe nämlich der Herr Referent selbst und die beiden Herren Karl Holub und Wilhelm Klein haben die Angelegenheit wohl erwogen konnten sich jedoch nicht einigen. Der Herr Referent stellt für
seine Person den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge sich betreff der Gründung eines Thierseuchenfondes bei dem Umstande als in Folge der Grenzsperre die Verschleppung von Seuchen nach Oberoesterreich vermindert, ferner die genaue Uiberwachung und gewissenhafte Durchführung des Gesetzes schwierig und kostspielig wäre und demnach das neue Gesetz den Gemeinden auch neue Kosten verursachen würde, zu deren Zahlung auch Steuerträger herangezogen würden, welche keine Viehbesitzer sind, ablehnend aussprechen. Herr G. R. Wilhelm Klein stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge die Gründung des in Rede stehenden Thier-
seuchenfondes für wünschenswerth bezeichnen. Diesem Antrag schließt sich auch Herr G. R. Karl Holub an. Herr G. R. Wilhelm Klein begründet diesen Antrag wie folgt: Auf Grund der Bestimmungen der Thierseuchengesetzgebung wird nur für diejenigen Thiere, welche über behördliche Anordnung zum Zwecke der Feststellung des Vorhandenseins einer ansteckenden Thierkrankheit mit Ausnahme der Wuthkrankheit getödtet werden dann für die wegen Rotzverdachtes getödteten, mit der Rotzkrankheit nicht behaftet befundenen Thiere aus dem Staatsschatze eine Vergütung des gemeinen Werthes geleistet, für die aber wirklich erkrankt gewesenen Thiere wird dem Besitzer keine Entschädigung gewährt; dage-
gen hat das Gesetz die Gewährung einer solchen Entschädigung aus Mitteln des Landes oder aus Mitteln eines zu bildenden VersicherungsVerbandes der Landesgesetzgebung vorbehalten. Die Schaffung eines solchen Thierseuchenfondes wie er bereits in Tyrol mit Erfolg besteht muß bei dem Umstande als sich der Besitzer durch einen geringen Beitrag, nämlich von jeden Stück Rindvieh jährlich einen Kreuzer und von jeden Stück Pferd, Esel oder Maulthiere jährlich sechs Kreuzer, vor grossen Verlusten schützen kann und überdies die Gefahr der Weiterverbreitung wesentlich veringert wird, wenigstens als wünschenswerth
bezeichnet werden. Nach kurzer Debatte in welcher Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau betont, daß den Gemeinden durch Schaffung eines Thierseuchenfondes eine große Arbeitslast zu fallen würde, bringt der Herr Vorsitzende zuerst den Majoritätsantrag wonach die Schaffung eines Thierseuchenfondes als wünschenswerth bezeichnet wird zur Abstimmung. Für diesen Antrag stimmen die Herren G. R. Karl Holub, Jakob Kautsch, Wilhelm Klein, Johann Redl und Josef Turek. Für den Minoritätsantrag des Herrn G. R. Anton Jäger v. Waldau, wonach sich der Gemeinderath bezüglich der geplanten Schaffung eines Thierseuchenfondes ablehnend
verhalten möge, stimmen zwölf Herren Gemeinderäthe und erscheint sonach dieser Antrag zum Beschlusse erhoben. - Z. 1227. 5. a. Laut Amtsbericht sind die von der Stadtgemeinde Vorstehung verfaßten Wählerlisten für die diesjährigen Gemeinderaths Wahlen vom 22. Jänner bis 19. l. Mts. zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Reclamationen wurden keine erhoben. Wird einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 1970 b. Amtsbericht. Nach § 40 G. St. hat alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zu-
nächst kommende Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden, und ist durch Neugewählte zu ersetzen resp. zu ergänzen. Diese Ausscheidung hat somit für nachstehende Herren Geltung und zwar: Aus dem I. Wahlkörper für Herrn Friedrich Brandl für Herrn Dr. Johann Hochhauser für Herrn Karl Holub für Herrn Anton Landsiedl für Herrn Franz Wickhoff und aus dem III. Wahlkörper für Herrn Johann Dittmann für Herrn Leopold Putz auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im Monate März 5 Gemeinderäthe aus dem I. Wahlkörper und 2 Gemeinderäthe aus dem III. Wahlkörper sämmtliche mit 3 jähriger Mandatsdauer gewählt zu werden. Steyr am 20. Februar 1885. G. Pointner. Hähnel.
Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 1971. c. Amtsbericht. - Nach §. 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderathes durch eigene Wahlcommissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters von dem Gemeinderathe für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtigten Gemeindegliedern niederzusetzen sind. Auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters werden nach angeführte Herren zu Mitgliedern für die nächste Gemeinderathswahl dem löblichen Gemeinderathe zur Bestättigung namhaft gemacht. Für den I. Wahlkörper die Herren Fellerer Karl, Kupferschmid Höfner Dr. Friedrich Cassier der oesterr. WaffenfabriksGesellschaft
Die Herren Lang Franz junior Bürstenfabrik Nothhaft Franz Galanteriewaarenhändler Osbild Franz, Glaser für den III. Wahlkörper die Herren: Gründler Josef, Messerer Holderer Johann, Spengler Osterberger Leopold, Bürger Reder Franz, k. k. Kriegscommissariats Adtjunkt - I. Classe. Seichter Johann, Scheider Als Wahltage werden vorgeschlagen: Für die Wahl des III. Wahlkörpers Montag der 9. März Für die Wahl des I. Wahlkörpers Freitag der 13. März Steyr am 27. Februar 1885. Der Bürgermeister G. Pointner. Hähnel. Wird einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z. 2069. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber.
6. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate December 1884. Baarschaft Werth Effekten fl xr fl xr Einnahmen im Monate December 1884 31.434 51 Hiezu den am 30. November 1884 verbliebenen baaren Cassarest mit 3906 97 1/2 daher Einnahmen Summe im December 1884 35.341 48 1/2 Hievon abgezogen die im Monate December 1884 bestrittenen Ausgaben 29.060 40 verbleibt am Jahresschlusse 1884 ein baaren Cassarest von 6281 8 1/2 und betragen bei Zuzahlung des am Jahresschlusse 1883 verblieben, baaren Casserestes pr 16.323 fl 11 1/2 xr die ge- sammten Einnahmen anno 1884 172.962 24 600 Die gesammten Ausgaben dito dito 166.681 15 1/2 Städt. Cassaamt Steyr am 31. December 1884. Stephan Willner, Cassen-Director. Paarfusser Controlor. Nachdem das Casse-Journal durch die Herren Gemeinderäthe Leopold Huber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden worden beantragt die Section die Kennt-
nißnahme obigen Kassagebahrungs Ausweises. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z. 2062. 7. Bezüglich der diesjährigen Monturslieferungen für die städtische Si- cherheits und Gewölbe-Wache stellt die Section nach genauer Prüfung der eingelangten Offerte den Antrag nachstehende Vergebung zu genehmigen und zwar: 6 Stück Mäntel Preis pr Stück 27 fl 12 Stück Blousen 11 fl 12 Stück Hosen 8 fl 50 xr 12 Stück Westen 3 fl 60 xr an den Schneidermeister Herrn Alois Loy. 12 Stück Sommerhosen Preis pr Stück 7 fl 10 xr an Herrn Schneidermeister Josef Ehgartner. 3 Stück Waffenröcke Preis pr Stück 16 fl 50 xr 11 Stück Porte epees 45 xr 11 Stück Signalschnüre Preis pr Stück 30 xr
an die Firma Haindl & Wiesniewsky 12 Stück Kappen für die Sicherheitswache Preis pr Stück 1 fl 30 xr 18 Stück Kappen für die Gewölbewache Preis pr Stück 1 fl 10 xr an den Kürschnermeister Herrn Franz Grün. Die Gesammtkosten dieser Lieferungen belaufen sich auf 618 fl 75 xr Wird einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z. 203. 8. Amtsbericht. Mit Bezug auf das Decret vom 11. December 1884 Z. 10899 letzter Absatz erlaubt sich das Amt den unmaßgeblichen Vorschlag den Gemeinderathsbeschluss vom 15. Dezember 1878 Z. 11574 bezüglich der Art der Bemessung des Brunnengeldes in der Stadt in nachstehender Weise abzuändern.
"In Hinkunft ist das Brunnengeld in der Stadt von den Hausbesitzern daselbst und zwar im Ausmasse von 2 % der ihnen vorgeschriebenen direkten aerarischen Steuern zu bemessen und einzuheben. Hiebei sind jedoch diejenigen Steuern, welche dem betreffenden Hausbesitzer von einen Erwerb welcher nicht auf den betreffenden Hause betrieben wird, oder von einen Einkommen, welches mit den Besitz des betreffenden Hauses in keinen Zusammenhang steht, vorgeschrieben sind, nicht mit einzurechnen." Durch diese Abänderung wird zwar laut beiliegender Uibersicht das Brunnengeld-Einkommen um 9 fl 39 xr verringert, der Einhebungs Modus aber
zweifellos ein gerechter. Steyr am 19. Februar 1885. Der Stadt Secretär Hähnel. Die Section beantragt die Einhebung des Brunnengeldes in der Stadt künftig hin nach den vorstehenden Antrag des Amtes zu bewilligen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 1964. 9. Amtsbericht. Hinsichtlich der Vergebung des hierstädtischen Theaters für die Saison 1885/86 liegen bereits die im Anschlusse mitfolgenden Anfragen vor, weshalb sich das Amt behufs deren Beantwortung hiemit erlaubt diese Angelegenheit einem löblichen Gemeinderathe
zu gefälligen Beschlussfassung in Vorlage zu bringen. Steyr am 20. Februar 1885. Der Stadt Secretär Hähnel. Die Section beantragt das städtische Theater für die Saison 1885/86 unter den bisherigen Bedingungen und der üblichen Bewährung einer Subvention im Betrage von 200 fl ÖW. auszuschreiben. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 2067 10. Laut Ausweis des Amtes hat sich bei Einbringung der rückständigen Gemeinde Umlagen aus früheren Jahren eine Summe von 218 fl 12 xr ÖW. vertheilt auf 30 Partheien als gänzlich uneinbringlich erwiesen. Die Section beantragt nach genauer Durchsicht der Akten die Abschreibung obigen Betrages.
Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 2104. 11. Uiber Protokollar Ansuchen der Bäckermeisterin Josefine Heindl um Wiederverpachtung des Verkaufslokales im städtischen Neuthor Gebäude auf weitere 3 Jahre unter den bisherigen Bedingungen mit den Pachtzins von jährlichen 45 fl beantragt die Section die Bewilligung der angesuchten Pachtung. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 1726. 12. Vom Bürgercorps Commando in Steyr ist folgende Zuschrift eingelangt: Löbliche Gemeinde Vorstehung! Laut Zuschrift des verehrlichen Fremden Comites wurde in der Sitzung vom 31. v. Mts. der Be-
schluss gefaßt die in der Schwebe befindlichen Musikfrage für Steyr durch die hiesige Bürger Garde ihrer Lösung zuzuführen. Hierüber erlauben wir uns zu bemerken, daß die Bürgergarde mit der größten Bereitwilligkeit bestrebt ist eine entsprechende Musick für die Garde selbst zu besitzen, so wie noch viel mehr, wenn eine gute Musick zur Förderung des in Aussicht stehenden Fremden-Verkehres beitragen kann, in Erwähnung aber, daß die Bürgergarde zur Erhaltung ihrer Musick, für Monturssorten, Instrumente, Neuanschaffungen, und Honorar durchschnittlich über Achthundert Gulden jährlich verwendet hat und die heutigen Erwerbs-Verhältnisse aber eher eine Verminde-
rung als eine Erhöhung in den Beiträgen der Garde selbst stattfinden dürfte, so stellen die ergebenst Gefertigten im Namen der Bürgergarde an den löblichen Gemeinderath die höfliche Bitte um gütige Versicherung einer jährlichen Subvention von 600 fl aus Gemeindemitteln zur Bestreitung eines angemessenen Honorars für den jeweiligen Kapellmeister sowie als Beitrag zur Herhaltung der Uniformen, Instrumente, so wie Beheitzung und Beleuchtung des Probelokales etc., dagegen verpflichtet sich die Bürgergarde der löblichen Gemeinde Vorstehung so wie dem verehrlichen FremdenComite im Bedarfsfalle die Musik Capelle immer
zur geneigten Verfügung zu stellen. Mit besonderer Hochachtung zeichnen Franz Bichler Hauptmann Franz Breselmayr Musick Inspektor-Steyr am 17. Febr. 1885. Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge dem Bürpercorps für das Jahr 1885 eine Subvention von 600 fl ÖW. aus Gemeindemitteln mit der Bedingung gewähren, daß von Seite der Bürgercorps Capelle vom 1. Mai ab, bis Ende September bei günstiger Witterung wöchentlich einmal ein Promenade Concert abgehalten werde. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob für die Promenade-Concerte extra bezahlt würden; er glaube, daß sich der Herr Bürgermeister bei einer vorher gegangener Besprechung in diesem Sinne geäussert habe. Der Herr Vorsitzende erwiedert er habe nur eine Subvention oder eine Bezahlung der einzelnen Con-
certe in Aussicht gestellt, nachdem also eine Subvention von 600 fl gelistet wird, so entfalle eine separate Bezahlung der Concerte. Rechnet man pr Concert 20 fl Entlohnung so blieben übrigens im gegebenen Falle noch immer 200 fl als reine Subvention. Referent Herr G. R. Leopold Huber ist auch dieser Meinung, sollte das Bürpercorps anderer Meinung sein, so werde es auf obige Erledigung hin sich weiters aeussern. Herr G. R. Wilhelm Klein glaubt, daß von einer extra Bezahlung der Concerte doch nicht die Rede sein könne, nachdem eine Subvention in den namhaften Betrag von 600 fl ÖW. gewährt wird, dies sei gewiß das Maximum was man für die Musick
im Interesse des Versuches den Fremden Verkehr in Steyr zu heben, leisten könne. Herr G. R. Mayr Anton glaubt, daß es dem Bürgercorps schwer fallen dürfte obige Bedingung einzufhalten. Herr G. R. Josef Peyrl ist der Meinung, daß man im Interesse des Fremden Verkehres wohl einige Opfer wird bringen müssen, bei dem Umstande als ein ordentlicher Kapellmeister allein schon 900 fl kostet, daß ferner die Monturen Instrumente und Musikalien weitere große Auslagen verursachen es dem Bürgercorps nicht möglich sein wird ohne extra Vergütung für die Concerte dem Verlangen der Gemeinde nachzukommen, 20 Mann seien erforderlich für eine ordentliche Musick zu Corps-
zwecken wären 12 Mann auch genug. Bei dem Umstande als das Verlangen des Corps in der Eingabe nicht genau aufscheine stelle er im beiderseitigen Interesse den Antrag diese Angelegenheit behufs vorheriger gegenseitiger ordentlicher Auseinandersetzung zu vertagen. Herr G. R. Leopold Huber ist der Anschauung, daß das Corps wegen den Promenadeconcerten nicht mehr Musicker zu haben brauche, es werden 12 Mann vorläufig auch genügend sein. Herr G. R. Mayr Anton schließt sich dieser Meinung an und befürwortet daher den Sectionsantrag: Herr G. R. Mathias Perz ist
nicht für die Vertagung, da ja das vorliegende Einschreiten im Sinne des Ansuchens des Corps erledigt werde. Herr G. R. Karl Holub ist derselben Anschauung eine Verhandlung mit dem Corps scheine ihm nicht nothwendig. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt die Sache werde schneller endgiltig erledigt, wenn man sich noch vorher in dieser Angelegenheit mit dem Corps genauer bespreche. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Vertagungsantrag des Herrn G. R. Josef Peyrl zur Abstimmung; für denselben ergeben sich nur 4 Stimmen, erscheint sonach abgelehnt. Hierauf wird der Sectionsantrag mit allen gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 1950. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Johann Redl
13. Wie bereits in der Gemeinderaths Sitzung am 9. Jänner l. Js. ausführlich besprochen, werden für das nächste Schuljahr für die Mädchenabtheilung in der hiesigen Bürgerschule zwei weitere Schulzimmer benöthigt. Dieselben sollen nach Befund der am 22. Jänner stattgehabten Local Commission durch Adaptirung des jetzigen Laboratoriums und des jetzigen Corferrenzzimmers gewonnen werden. Die Adaptirungskosten betragen rund 160 f. Die Section beantragt die Genehmigung dieser Adaptirungen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 12930/1884 IV. Section Referent: Sections Obmann Herr G. R. Josef Peyrl. 14. Laut vorliegenden Amtsbericht hat die heurige Armen Subscription einen Betrag von 2506 fl 72 x im Baaren ergeben und sind
noch einige Nachzahlungen zu gewärtigen. Dieses Geld wird wie im Vorjahre theils zur Verabreichung einer Mittags Suppe sammt Brod an die Armen in der städtischen Unterstandshäusern, theils zur Unterstützung mit Geld an sonstige hiesige Arme verwendet werden um so weit als es überhaupt möglich, die lästigen Straffen und Wohnungsbettel hintanzuhalten. Wird einstimmig zur erfreulichen Kenntniß genommen. Hierauf Schluss der Sitzung um 6 Uhr Abends. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Der Schriftführer Wilhelm Klein Fritz Hähnel Emil Göppl
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