te längstens innerhalb der nächsten zwei Jahre abgelegt werden widrigenfalls die Stelle wieder als erledigt angesehen wird. III. Das Diurnum des Kanzleigehilfen Franz Schmidbauer wird von 1 fl 20 xr auf 1 fl 50 xr, das des Kanzleigehilfen Karl Göppel von 1 fl auf 1 fl 20 xr und das des städtischen Bauzeichners Anton Menzinger ebenfalls von 1 fl auf 1 fl 20 xr erhöht. IV. Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt in der Angelegenheit des suspendirten Amtsdieners Ludwig Gradl die zu dessen Rangirung weiters nothwendigen 400 fl aus Gemeindemitteln anzuweisen und sodann im Sinne des Schreibens von heute und des Amtsberichtes vom 3. l.Mts. für diesesmal Gnade für Recht, walten zu lassen. V. Amtsdiener Josef Schwab wird über sein Ansuchen, nach 45 jäh-
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