sirten Stadt-Cassiers-Stelle dem Gemeinderathe weiters Bericht zu erstatten sein wird. II. Wird die Stelle eines städtischen Rechnungsführers in der XI. Rangsclasse der Staatsbeamten mit einem Gehalt von 600 fl 150 fl Aktivitäts-Zulage und zwei Quinquennien pr 100 fl, mit der Möglichkeit der seinerzeitigen Vorrückung in eine der nachst höheren Rangsclassen im Coucurse ausgeschrieben. Die Anstellung hat anfänglich eine provisorische zu sein; die Dauer des Provisoriums richtet sich nach der Qualifikation des betreffenden Bewerbers Insolange der Betreffende nicht die Prüfung über die Staats-Rechnungswissenschaft mit guten Erfolg abgelegt hat erfolgt keine definitive Anstellung, besagte Prüfung müß-
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