Amtsbericht. Mit Gemeinderatsbeschluß vom 5ten Dezember 1884 wurde dem städt. Kassier Herrn Stefan Willner der Übertritt in der bleibenden Ruhestand mit 1. April 1885 bewilligt und erscheint demnach eine baldige Übergabe der Stadtkasse und aller übrigen Fondsgelder an den neu zu ernennenden Stadt-Kassier empfehlenswerth. I. Zur Beförderung zum Stadt-Kassier welche Stelle bisher in die IX. Rangsklasse eingereiht, welche Einreihung auch der großen Verantwortung, mit welcher dieser Dienst verbunden, entsprechend erscheint erlaubt sich der Gefertigte den seit 26. März 1871 also bereits durch nahezu 14 Jahre tadellos dienenden städt. Kasseamts-Kontrollor Johann Paarfusser vorzuschlagen, nachdem derselbe mit der Kassegebahrung und dem städt. Rechnungswesen vollkommen vertraut und auch im Stande ist, erforderlichen Falles eine Dienstes-Kaution zu leisten, was sich wohl der Ordnung halber empfehlen dürfte. In der IX. Rangsklasse beträgt der normalmäßige Gehalt 1100 fl und 250 fl Aktivitätszulage. Die beiden Quinquennien betragen je 100 fl Es ergibt sich sonach gegen die Besoldung des früheren Kaßiers dermalen ein Ersparniß von 600 fl (1950 gegen 1350) II. Falls der löbliche Gemeinderath diese Vorrückung genehmigt, so wird die Kassaamts-Kontrollorsstelte oder richtiger genannt, die Stelle eines städtischen
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