keit Folge zu geben und an seine Stelle den Armenvater Herrn August Erb, Hausbesitzer in Steyrdorf, auch mit der Stelle eines Armenrathes zu betrauen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 323 ex 1884 AR. 11. Amtsbericht. Der Städtische Armerrath hat in seiner Sitzung am 16. November 1883 beschlossen, zur möglichsten Hintanhaltung des Haus- und Strassenbettels, so wie in den Vorjahren auch für das Jahr 1884 eine Sammlung zu Gunsten unserer Armen, jedoch derart einzuleiten, daß das Erträgniß der Sammlung nicht wie bisher zur Aufbesserung der Armengelder dem Armen-Institute zugeführt, sondern zur Naturalverpflegung hilfsbedürftiger Individuen einer besonderen Verrechnung unterzogen werde. Dieser Beschluß gelangte zur Ausführung und ergab die Sammlung den Betrag von 2951 fl wovon bis Ende 1884 bei 1951 fl für Naturalverpflegung verausgabt worden sind, so daß noch
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2