Herr G. R. Mathias Perz ist auch der Anschauung, daß die gegenwärtige Repartition eine ungerechte und eine Aenderung derselben sehr wünschenswerth sei. Hierauf wird der Sectionsantrag mit allen gegen 2 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 10899. 2. Uiber das vorliegende Einschreiten des städtischen Cassen Directors Herrn Stephan Willner um Versetzung in den bleibenden Ruhestand, beantragt die Section es wolle diesem Einschreiten Folge gegeben werden und wären Herrn Stephan Willner vom 1. April 1885 angefangen, in Anbetracht seiner
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