Ratsprotokoll vom 5. Dezember 1884

es heißt ja auch in den Gemeinderathsbeschluß vom Jahre 1878 die "Hausbesitzer" haben von sämmtlichen Steuern das Brunnengeld im Ausmasse von 3 % zu zahlen. Der Herr Vorsitzende sagt es werden nunmehr nur 2 % berechnet und ist er der Anschauung, daß bei dem Umstande als es in den in Rede stehenden Gemeinderathsbeschluße heißt, die Hausbesitzer haben "von sämmtlichen Steuern" das Brunnengeld im Ausmasse von 3 % zu zahlen, der Sectionsantrag wohl gerechtfertigt erscheine; im übrigen könne man ja gelegentlich einen anderen Repartitions Vorschlag ausarbeiten lassen.

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