7. Dezember 1883 für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine Verbrauchsumlage von 2 xr pr Liter eingehoben. Der löbliche Gemeinderath möge nun beschliessen, ob diese Umlage so wie bisher auch im Jahre 1885 einzuheben ist, in welchem Falle die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschluß der Abfindungs-Verträge zu ersuchen wäre. Abgefunden waren pro 1884: Herr G. Gschaider mit ... 90 f J. M. Peteler ... 80 f J. Demelbauer ... 50 f J. Stalzer ... 10 f Frau Anna Scalla ... 40 f Pollatschek & Reiß ... 120 f 390 fl bis 1. November l. Js. wurden von anderen Partheien eingeführt 233.43 Hectoliter wofür entrichtet wurden ... 466 fl 87 xr Es sind daher bis 1. Novb. l. Js. eingegangen 856 fl 87 xr und dürfte bis Ende l. Js. der präliminirt gewesene Betrag pr 1000 fl erreicht werden. - Steyr am 11. Novemb. 1884. Der Secretär Hähnel.
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