verbundenen Arbeiten zu erledigen. Herr G. R. Wilhelm Klein schließt sich den Ausführungen des Vorredners mit dem Bemerken an, daß ja die Anschauung des Herrn Vorsitzenden mit dem Sectionsantrag ohnehin fast ganz übereinstimme. Herr G. R. Mathias Perz, befürwortet nochmals wärmstens die Annahme des Sectionsantrages. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt, daß man den Sectionsantrag ruhig annehmen kann, sollten einzelne Hüttenbesitzer sich dagegen sträuben, so mögen sie gegen den Gemeinderathsbeschluss recuriren, eigens aufzufordern brauche man sie nicht. Herr G. R. Jakob Kautsch sagt unklare Bestimmungen schaffen unklare Zustände, daher sei er dafür, daß man den ganz präcise abgefaßten Sectionsantrag zum Beschlusse erheben soll. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau frägt ob denn nicht zuerst die
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