dann auch an die Gemeinde ähnliche Ansuchen stellen, er möchte nur nicht, daß der Gemeinde durch Zustimmung obigen Ansuchens gewisse Verpflichtungen erwachsen. Herr G. R. Anton Mayr erwiedert hierauf, daß der Gewerbeverein nicht mit den anderen Vereinen in eine Beurtheilung gestellt werden könne, derselbe bestehe meistens aus Kleingewerbetreibende; unterstützt die Gemeinde diesen Verein so unterstützt sie die Bürgerschaft. Er befürworte daher auf das wärmste den Antrag des Herrn Gemeinderathes Franz Wickhoff und ist überzeugt, daß sich der löbliche Gemeinderath an die geringen Kosten für die drei bis viermalige Beheitzung und für die Beleuchtung nicht stossen werde. Der Herr Vorsitzende formulirt hier auf den Antrag des Herrn Gemeinderathes Franz Wickhoff wie folgt: Es werde dem Gewerbevereine zu
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2