Ratsprotokoll vom 12. September 1884

sei, der löbliche Gemeinderath möge an den hohen Landtag im Sinne des § 23 des Einquartierungsgesetzes die Bitte richten, für die Unterbringung einer Garnison in Steyr, einen jährlichen Einquartierungsbeitrag und zwar während der nächsten fünf und zwanzig Jahre, aus Landesmitteln gewähren. Uiber diese Angelegenheit entspinnt sich eine fast zweistündige Debatte. Herr G. R. Franz Wickhoff hält den Bau einer Jäger Kaserne sowohl für die Gemeinde Steyrals auch für die hohe Landes und Reichsregierung sehr wünschenswerth, doch könne er nicht umhin darauf aufmerksam zu machen, daß die Gemeinde Steyr bei Contrahirung eines so bedeutenden Anlehens wie das welches für den Kasernbau erforderlich sei, eine sehr große Verantwortung trage und sie auch nicht daran denken darf die Gemeindeumlage abermals zu erhöhen, da ja ihre Schuldenlast die Summe

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