Ratsprotokoll vom 12. September 1884

1885 bis 31. Dezember 1886 in Offert Ausschreibung zu bringen: Im Uibrigen werden die Pachtbedingnisse wie sie vom Amte nach einigen unwesentlichen Abänderungen für zweckentsprechend befunden, nur beschließt das Comité einstimmig bezüglich der Fuhren der Gasfabrick jede Bestimmung bezüglich einer etwaigen Mauthfreiheit fallen zu lassen und begründet dies des längeren wie folgt: "In den Bedingnissen der früheren Verpachtung werde unter anderen gesagt mauthfrei seien die Gemeindefuhren für die Gasfabrik." Hieraus haben sich wiederholt Differenzen ergeben, indem die Gasanstalt in der Folge die Mauthbefreiung aller ihrer Fuhren forderte und der Mauthpächter sodann die Bezahlung dieser Mauthgebühren von der Gemeinde verlangte.

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