Ratsprotokoll vom 12. September 1884

in Steyr schon seit mehreren Jahren sehr missliche sind, nur dann zum Baue der in Aussicht genommenen Normal Kaserne für ein Jäger Bataillon entschliessen, wenn der hohe Landtag sich gnädigst herbei liesse im Sinne des § 23 des Einquartierungs Gesetzes der Stadtgemeinde Steyr durch eine Reihe von 25 Jahren von den bei der jährlichen Abrechnung der für die von der Stadt Steyr zu erbauenden beziehungsweise in der Folge erbauten Kaserne sammt den hiezu gehörigen Nebenbaulichkeiten, gehabten Einnahmen und Ausgaben, sich ergebenden unbedeckten Abganges einen Beitrag in der Höhe von vier fünftheile dieser jeweiligen Summe aus Landesmitteln zu bewilligen. Mit der Ausarbeitung und

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2