Ratsprotokoll vom 25. Juli 1884

Der löbliche Gemeinderath geruhe in Abänderung des rekurrirten Erlasses vom 22. Juli l. Js. Z. 7514 die bereits sub Z. 5946 bewilligte Uiberdeckung des Daches der Czarda mit einer dünnen mit Wasserglas imprägnirten Strohdecke gestatten. Herr G. R. Josef Peyrl ersucht den Herrn Referenten das bei der Commission am 21. l. Mts. seitens des Feuerwehr Obercommandos abgegebene Gutachten zu verlesen. Dieses Gutachten lautet bei dem Umstande als bei der am 21. l. Mts. stattgehabten Commission Herr Bauführer Julius Huber selbst zugab, daß die Strohdecke mindestens 2 Finger dick werde dahin: Es sei besagte Stroheindeckung als feuergefährlich zu bezeichnen weil man nicht glaube, daß die Wasserglas Imprägnirung einer dickeren Strohschichte, welche hohl liegt und allen Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist, für längere Zeit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2