Die Section stellt folgenden Antrag: Im Falle die Brunnengemeinde im Ort in der Lage ist, das Uiberwasser von dem Auslaufbrunnen beim Exjesuiten-Gebäude auf irgend einem Punkt in der Schlüßlhofgasse ohne Schädigung der gegenwärtig bestehenden Wasserbezugsberechtigten dahin zu leiten, so kann die Gemeinde eine derartige Leitung nur freudigst begrüssen. Vor Angriffnahme der Durchführung dieser nachgesuchten Wasserleitung ist jedoch ein von einem Sachverständigen ausgearbeiteten Plan dem löblichen Gemeinderathe vorzulegen. Die Herren G. R. Johann Dittmann und Anton Mayr befürworten die Uiberlassung des Uiberwassers. Hierauf wird der Sectionsantrag
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