Ratsprotokoll vom 25. Juli 1884

des Herrn Gemeinderathes Dr. Joh. Hochhauser einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7205. (Herr G. R. Josef Haller verläßt den Saal.) 4. Löbliche Gemeinde Vorstehung! Als Vorsteher der Brunnengemeinde in Ort beehre ich mich auf die d. ä. Erledigung vom 6. Juni 1884 die Mittheilung zu machen, daß der Wasserbezugsberechtigte Herr Gottlieb Bruckschweiger sowie Herr Gustav Gschaider und das hochwürdige VorstadtpfarrAmt, welch beide letztere vor einigen Jahren von der löblichen Gemeinde Steyr mit einem Wasserbezugsrechte betheilt worden sind, die von der löblichen Gemeinde als nöthig erachtete Zustimmung zu der von uns mit Gesuch Z. 5385 angestrebten Wasserleitung nicht ertheilen. Ich bemerke hiezu, daß mei-

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