Herr G. R. Dr. Hochhauser ist auch dieser Anschauung und möchte die Sache bei dem Umstande als gerade derartige sanitäre Uibelstände leicht der Herd einer Epidemie werden könne, die Sache nicht auf die lange Bank geschoben wissen; er beantrage daher im Anhange an den Sectionsantrag es möge ohne Verzug unter Zuziehung der betreffenden Hausbesitzer eine Commission abgehalten werden, welche die Art und Weise der Einzapfung mit den Hauseigenthümern vereinbaren solle und möge sodann sofort besagte Kanalisirung in Angriff genommen werden. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrag
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