Ratsprotokoll vom 25. Juli 1884

3, 7 & 8 des Testamentes mit. Linz den 28. Juni 1884. Der k. k. Statthalter Weber. Hiebei ist zu bemerken, daß die Stadtgemeinde Vorstehung den Anspruch der ehrwürdigen barmherzigen Schwestern auf das in Rede stehende Legat für rechtlich nicht bestehend erklärte, da der im Testamente gesetzte Ausdruck "zu Sct. Anna in Stadt Steyr" im Zusammenhange mit den übrigen Testamentsverfügungen zweifellos voraussetzen läßt, daß das Legat dem Spitale zu Sct. Anna also dem Milden versorgungsfonde vermeint ist. Die Section stellt daher den Antrag der löbliche Gemeinderath acceptire die wohl begründete Entscheidung der löblichen Gemeinde Vorstehung vom 12. Juli 1883 und wolle im Sinne obiger Entschei-

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