für das Waisenhaus zu Sct. Anna gestellt. Euer Wohlgeboren werden mit Beziehung auf den h. o. Erlass vom 17. November 1883, Z. 12159 beauftragt, zu berichten, ob seitens der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr die Ansprüche der Waisenhaus Direction zu Sct. Anna als berechtigt anerkannt werden. Hiebei wird bemerkt, daß im Falle, als ein gütliches Uibereinkommen zwischen den Interessenten nicht zu erzielen wäre, die Streitsache nur auf dem ordentlichen Rechtswege zur Entscheidung gebracht werden könnte. Die beglaubigte Abschrift des Testamentes der genannten Erblasserin de dato 28. October 1878 folgt hierneben zur eventuellen Bestimmung der wahren Absicht der Erblasserin aus dem Zusammenhange der Legate
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2