Hause No. 10 Wasserclosets eingerichtet würden. Herr G. R. Wilhelm Klein befürwortet ebenfalls den Sectionsantrag, nachdem die Gemeinde in erster Linie verpflichtet sei, in ihren Häusern jeden sanitären Uibelstand zu beseitigen; sobald sich die Wasserklosets im Hause No. 10 bewährt haben werden, möge man sie dann auch im Hause No. 8 einführen. Herr G. R. Josef Peyrl ist auch dafür, daß man vorläufig im Hause No. 10 die Wasserclosets einrichte. Herr G. R. Johann Dittmann befürchtet, daß die Partheien die Wasserclosets nicht genügend rein halten werden. Herr G. R. Jakob Kautsch erwiedert man könne die Partheien schon verhalten reinlich zu sein
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