betreffend die Uibernahme der Verpflegung der Armen im neu erbauten Armenhause in Aichet nicht aber wie es im Gesuche irrthümlich heißt der Steuern - ausnahmsweise vergüten. Wird vom Herrn G. R. Josef Peyrl unterstützt einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 5796. 3. Frau Josefa Steiner Lohnkutschers Gattin hat den mit der Stadtgemeinde Steyr unterm 30. Juni 1882 bis Ende Juni 1885 abgeschlossenen VorspannsbeistellungsVertrag unterm 9. l. Mts. hieramts protokollarisch gekündigt, und ersucht um Annahme dieser Kündigung und Ausfolgung der Caution von 50 fl. Die Section beantragt jedoch bei dem Umstande als die Vertragszeit noch nicht abgelaufen, diesem Ansuchen
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