Ratsprotokoll vom 20. Juni 1884

ausgesehen werden konnte, und dieser Orden ohnehin Sorge genug habe, daß er um die geringe Verpflegsgebühr von 32 xr pr Tag und Pflegling, seiner Aufgabe entsprechen könne und somit bei dem besten Willen eine aus dem Armen Verpflegs Vertrage resultirende Steuer nicht entrichten kann, dieser Zahlungsauftrag mit der höflichen Bitte übersendet, die löbliche Gemeinde Vorstehung der Stadt Steyr wolle gütigst die Bezahlung dieser darin vorgeschriebenen Steuer übernehmen und gegen ihre Vorschreibung recuriren. Die Section beantragt der Gemeinderath wolle in Anbetracht der geschilderten Verhältnisse den ehrwürdigen barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul die dieselben treffenden Stempelgebühren für den mit der Gemeinde abgeschlossenen Vertrag

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