Bauführer zunächst aufzufordern, je einen Sachverständigen in das Schiedsgericht namhaft zu machen; mit der Namhaftmachung der beiden Sachverständigen seitens der Stadtgemeinde Steyr wird der Herr Bürgermeister betraut. Bis zur Austragung dieser Angelegenheit sind die Cautionen zurück zubehalten. Dieser Antrag wird ohne weitere Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 5851 und 5912. 7. Vom Ausstellungs-Comite wurde in Anregung gebracht, daß während der Ausstellung auf Kosten der Gemeinde die Bahnhofstrasse die Ennsbrücke, die Prevenhuber und Redtenbacherstrasse durch Aufstellung von Flaggenstangen decorirt, das Seidlfeld mit einer Bariere abgegrenzt und die beiden Wege daselbst frisch beschottert werden mögen. Das städtische Bauamt veranschlagt die Kosten hiefür auf 700 fl
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