Herr G. R. Johann Dittmann sagt, daß die bestehenden Mängel jedenfalls zu beseitigen seien, mit einfachen Ausbessern gehe das nicht, er habe überhaupt noch keinen Neubau gesehen der so grosse Mängel aufweise als das Versuchs Anstalts Gebäude. Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser empfiehlt folgenden Antrag zum Beschlusse zu erheben. Der Gemeinderath spricht seine Uiberzeugung dahin aus, daß die beiden Herrn Bauführer verpflichtet sind, die bestehenden Mängel gründlich auszubessern; nachdem sich die beiden Herrn Bauführer weigern alle die bestehenden Mängel zu beseitigen, so wird hierüber gemäß § 13 der Baubedingungen ein 5 gliedriges Schiedsgericht zu entscheiden haben und sind die beiden Herrn
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