geklagt würden, zweifelhaft ist ob das Schiedsgericht aus 5 oder aus 7 Richtern zusammengesetzt werden soll. Steyr am 11. Juni 1884 der Bürgermeister: G Pointner, der Secretär Hähnel. Die Section beantragt, daß die geringen Ausbesserungen zu welchen sich Herr Zimmermeister Julius Huber und Herr Baumeister Franz Arbeshuber jun. in ihren Eingaben bereit erklärten auszuführen seien und sodann über die weiters vorliegenden Mängel gemäß § 13 der Baubedingungen ein 5 gliedriges Schiedsgericht zu entscheiden habe. Vor Austragung dieser Angelegenheit seien die Cautionen der beiden Herrn Bauführern richt auszufolgen. Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser frägt ob die vereinbarte Haftzeit noch nicht abgelaufen sei. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß dies noch nicht der Fall ist.
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