genommen werden sollte, die hiezu nöthigen Adaptirungspläne ohne weitere Vergütung anfertigen zu wollen, im Falle jedoch als der Bau eines neuen Gebäudes nöthig werde, sie für die Anfertigung der diesbetreffenden Pläne, 1.1 Perzent von der betreffenden Bausumme beanspruchen müsse. Dieses Anbot wird ohne Debatte mit Stimmenmehrheit angenommen. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. 1. (In vertraulicher Sitzung) Wird dem Herrn Christian Röckl Orgelbauer und Clavierhändler in Steyr, daselbst heimatsberechtigt, über dessen Ansuchen das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Z. 5070.
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