lermeister in Steyr auf Grund der bedingten Zusicherung der Aufnahme in den hiesigen Gemeinde Verband, die oesterreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Z. 4323. Wird zur Kenntniß genommen. b. Ist folgender Erlass eingelangt: Z. 4715/II. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Der ob. oesterr. Landes Ausschuss hat laut der Note vom 15. April l. J. Z. 3600 im Einvernehmen mit der k. k. ob. oesterr. Statthalterei die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 1. September 1882 beschlossene und von derselben einverständlich mit der Inhabung des Fideicommiss Gutes Steyr und Herrn Josef Werndl General-Director der oesterreichischen Waffenfabriks Gesellschaft, mit der Eingabe de dato 31. Dezember 1883 nachgesuchte Änderung der Grenzen der Gemeinden Steyr und Garsten dahin, daß der Teufelsbach von Engelsegg bis Neulust und die Aschacherstrasse vom Teufelsbache bis zur derzeitlichen Stadtgrenze die Grenze bilden, und daß sohin die ganzen Parzellen der Steuer-
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