12. Namens des Casernbau Comites erstattet der Herr Vorsitzende folgenden Bericht: Laut Statthalterei Erlass vom 8. April l. Js. Z. 4077/IV wurde das Bauprograum für die in Aussicht genommenen Normal Kaserne für ein Jäger Bataillon in Stadt Steyr genehmigt, mit dem Bemerken, daß bei dem Umstande als nach dem gegenwärtigen Bau-Programme eine Kaserne für mehr als 300 Mann geschaffen werden soll, nach den Bestimmungen des Einquartirungs Gesetzes vom Jahre 1879 auch die Errichtung eines Marodehauses seitens der Stadtgemeinde Steyr anzufordern sei. Weiters handle es sich um die Ausarbeitung und Vorlage der betreffenden Detailpläne. Hierüber stellt das Comite nach eingehender Berathung den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge mit der Verfassung der für den in Aussicht genommenen Kasernbau erforderlichen Situations und Baupläne sammt Kostenvoranschläge, die bekannte Firma F. Gruber & C. Völkner in Wien betrauen und
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