Mitgliedern und zwar der Herren: Dittmann Johann Haller Josef Jäger von Waldau Franz Landsiedl Anton Mayr Johann Redl Johann IV. Section Für Cultus-Unterricht und Humanitäranstalten bestehend aus 5 Mitgliedern und zwar der Herren: Brandl Friedrich Göppl Emil Mayr Anton Olbrich Hugo Peyrl Josef Etwaige Einwendungen gegen obige Zusammensetzung bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinderath entscheidet. Nachdem niemand eine Einwendung erhebt führt der Herr Vorsitzende fort. Nach § 6 der Geschäftsordnung haben die Mitglieder einer jeden Sektion aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen, und ersuche ich, diese Wahl sofort vorzunehmen, und deren Resultat mir
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