Ratsprotokoll vom 4. April 1884

Steyr mit dem von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 15. August 1880 genehmigten Landtagsbeschlusses vom 18. Juni 1880, auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung vom 17. April 1864 und des Landesgesetzes vom 7. Dezember 1869 G. u. V. Bl. 30, auf die Dauer von 5 Jahren verlängert wurde, zu Ende. Ebenso endet auch mit heurigen Jahresschlusse das Pachtverhältniß mit Ludwig Weiss hinsichtlich der an selben verpachteten städt. Gefälle. Das Amt erlaubt sich hievon einem löblichen Gemeinderathe behufs weiterer Beschlußfassung die ergebenste Anzeige zu erstatten. Steyr am 24. März 1884. Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt, es wolle seitens des löblichen Gemeinderathes beim hochlöblichen o. ö. Landes Ausschusse beziehungsweise beim hohen Landtage um die Bewilligung zur ferneren Einhebung der städtischen Pfla-

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