Ratsprotokoll vom 4. April 1884

Raths-Protokoll aufgenommen am 4. April 1884 über die diesjährige VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Der Vicebürgermeister Leopold Putz Die Herren Gemeinderäthe Brandl FriedrichJäger Franz v. Waldau Dittmann Johann Kautsch Jakob Göppl Emil Klein Wilhelm Haller Josef Mayr Anton Holub Karl Perz Mathias Huber Leopold Peyrl Josef Jäger Anton v. Waldau Redl Johann Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt hat sich Herr Gemeinde- rath Gschaider Gustav

Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1 & 2 (in vertraulicher Sitzung) Gesuche um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. 3. Recurs des Herrn Anton Siller gegen eine sanitätspolizeiliche Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. 4. Verifikation der Wahlen in den Gemeinderath II. Section 5. Amtsbericht über den StadtkasseJournals Abschluß pro Februar 1884. 6 & 7. Gesuche des Phylosophen Unterstützungs Vereines und des AsylVereines der Wiener Universität um Wiedergewährung einer Subvention. 8. Amtsbericht über das Erlöschen der Bewilligung zur Einhebung der Pflaster und Brückenmauth etc.

III. Section 9. Gesuch des Herrn Johann Gegenhuber um pacht- oder kaufweise Uiberlassung eines städt. Grundes. 10. Gesuch des Herrn Karl Jäger v. Waldau um pacht- oder kaufweise Uiberlassung eines städt. Grundes zum Zwecke einer Bauführung. 11. Gesuch des Herrn August Dorn pcto Bewilligung zur Einzäunung eines städt. Grundes. 12. Offerte für Renovirung des Bürgerspitalthurmes. 13. Amtsbericht pcto Aufstellung einer neuen Laterne an der Kalkofenbrücke. 14. Beschlussfassung hinsichtlich der Wiederverpachtung des städt. Grundes am Kohlanger und Ausbesserung der Uferschlacht daselbst. IV. Section 15. Berathung der Stiftbrief-Entwürfe für den Armenhausbau- und Armen Verpflegungsfond. 16. Verleihung der Interessen aus der

Franz Josef und Elisabeth Stiftung. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verfikatoren für das heutige SitzungsProtokoll die Herren Gemeinderäthe Emil Göppl und Johann Redl und referirt sodann über folgende Einläufe: a. Wie bekannt wurde in der letzten Sitzung die Finanz-Section damit betraut, unter Zuziehung von 2 Mitgliedern des Vergnügungs Comites das Stadttheater für die heurige Saison an einen der beiden bekannten Bewerber zu vergeben. Die Finanz Section ist diesem Auftrage des löblichen Gemeinderathes nachgekommen und hat mit 4 gegen 3 Stimmen das Theater an Herrn Franz

Blaise vergeben. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. Z. 2541. b. Das Dankschreiben des Vereines der Schulfreunde in Steyr, für die Uiberlassung der Lokalitäten im Exjesuiten-Gebäude zum Zwecke der Unterbringung der Suppen Anstalt in der abgelaufenen Saison, wird einstimmig zur Kenntniß genommen. c. Ist folgende Zuschrift eingelangt: Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Wir beehren uns Ihnen die Mittheilung zu machen, daß die Gemeinde Vertretung von Sct. Pölten uns ihre dortige Stadtmusik für die Dauer der Ausstellung vom 2. August bis 30. September überlassen hat, welche aus 25 Mann besteht und hoffentlich die Erwartungen, welche wir an die Concert-Musik während der Ausstellung stellen, in glänzender Weise rechtfertigen wird. Unter den Bedingungen, welche wir dieser Musikkapelle

gegenüber eingehen mußten, ist auch die Bequartirung derselben und wir fühlen uns aus diesem Grunde veranlasst, an die löbliche Gemeinde heranzutreten. Die Musikkapelle bedarf einer Unterkunft, wo sie auch ihre Uibungen abhalten kann und deshalb halten wir das Schulhaus in Ennsdorf, zu diesem Zwecke für vollständig geeignet. In diesem Hause könnte ein gemeinschaftlicher Schlafsaal und das Uibungszimmer eingerichtet und die Wohnung des Kapellmeisters beigestellt werden und wir erlauben uns daher im Interesse unserer Ausstellungs Sache die höfliche Bitte, uns dieses Schulhaus zu dem vorgedachten Zwecke überlassen zu wollen. Da unseres Wissens, dieses Object ziemlich verwahrlost ist und im Interesse der künftigen Verwendung

oder Veräusserung ohnedies in einen besseren Stand gesetzt werden muß, so erlauben wir uns gleichzeitig die Bitte, die löbliche Gemeinde Vertretung wolle eine Commission über den derzeitigen Zustand dieses Hauses abhalten und jene Reinigung und Restaurirung an diesem Objekte vornehmen, welche zur obgedachten Benützung, nothwendig erscheint. Steyr am 3. April 1884 für das Central Comite. Der Schriftführer: Schilling Der Obmann: Dr. Hochhauser Herr G. R. Friedrich Brandl ist der Meinung, daß bei dem Umstande als zum ersten und dritten Volksfeste ohne ein Militär Musik herkommt, ein Angagement der in Rede stehenden Stadtmusik entfallen könnte. Herr G. R. Jacob Kautsch macht darauf aufmerksam, daß eine ständige Musik unbedingt nothwendig sei. Herr G. R. Josef Peyrl macht darauf

aufmerksam, daß die Stadtmusik seitens des Ausstellungs-Comites angagirt ist und die Gemeinde nur um Unterbringung der betreffenden Musiker ansucht und befürworte er dieses Ansuchen, nachdem es sich ja da um keine Baulichkeiten sondern nur um Reinigung des ehemaligen Ennsdorfer Schulgebäudes handle. Herr G. R. Anton Mayr befürwortet ebenfalls das Ansuchen des Central-Comites und theilt mit, daß er als Obmann des Wohnungs Comites sich die Uiberzeugung verschafft habe, daß das CentralComite ohnehin spare wo es nur halbwegs angehe, eine ständige Musik aber wurde allgemein als unbedingt nothwendig erachtet. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob bezüglich eines Angagements bei der Bürgercorps

Kapelle angefragt worden sei. Herr G. R. Jakob Kautsch bejaht diese Frage, doch habe die Bürger corpskapelle sich nicht dauernd verpflichten können, hat aber ihre Mitwirkung so weit als möglich zugesagt. Herr G. R. Karl Holub stellt den Antrag es sei dem in Rede stehenden Ansuchen des Central Comites Folge zu geben. Wird mit allen gegen eine Stimme (Herr G. R. Friedrich Brandl) zum Beschlusse erhoben. Z. 3622. d. Uiber die in der letzten Sitzung vom Herrn G. R. Johann Dittmann ausgesprochene Befürchtung betreffs des linksseitigen steinernen Landjoches der neuen Kalkofenbrücke würde gemäß Gemeinderathsbeschlusses Herr k. k. Ober Ingenieur Karl Hronek um die Abgabe eines technischen Uiberprüfungs Gutachtens ersucht und ist das selbe bereits eingelangt: Besagtes Gutachten lautet: Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. In Entsprechung der sehr ge-

schätzten Zuschrift vom 21. l.Mts. Z. 859 hat der Gefertigte das linksseitige neue Landjoch bei der Kalkofenbrücke über das Gsangwasser zu Steyr untersucht und nachstehendes befunden: Dieses neue Landjoch ist 0.50 Meter tief unter dem kleinsten Wasserstande fundirt, aus Verkleidungsquadern mit Bruchsteinhintermauerung und mit Verwendung von hydraulischen Kalkmörtel ferner mit Durchführung einer Betonirung im Fundamente solid hergestellt. Dieses Landjoch besitzt die im anliegenden Plane ddto Steyr am 16. Jänner l.Js. angegebene Dimensionen, und die mit 1.30, 1.15 und im oberen Theile mit 0.50 Meter ausgeführten Mauerdicken haben bei der vorhandenen und schon während der Bauausführung beobachteten solliden Herstellung dieses Objektes die vollkommenste Eignung, um sowohl dem durch die rückwärtige Erd-

anschüttung hervorgerufenen Seitendrucke als auch dem durch die Brückenholzconstruction entspringenden senkrechten Drücke den erforderlichen Wiederstand zu leisten. Was die gerügte Unterlassung einer pilotirten Rostlegung anbelangt, so ist die Nichtausführung derselben vollkommen gerechtfertigt, weil: a. Das Gsangwasser oberhalb der Brücke eine in das rechte Ufer einspringende Curve bildet und daher das schwere Wasser stets an dieses Ufer sich anlegen wird während das Wasser von der nächst der Schießstätte befindlichen und 15 Metter flußaufwärts von der Brücke entfernten linksseitigen Uferecke vom linken Brückenkopfe ganz abgeleitet und eben falls gegen rechts zu gedrängt wird. Hiedurch sowohl als wie auch, daß das Rinsal das Gsangwasser nächst der Brücke um circa 8 Meter grössere Breite als wie weiters flußaufwärts besitzt, entsteht längst des link-

seitigen Landjoches ein nur wenig rinnendes und eher schwebendes Wasser welches weniger die Eigenschaft hat die Flußsohle auszutiefen als wie eher Schotter daselbst abzulagern. b. Eine Austiefung der Flußsohle und Unterwaschung des neuen gemauerten Landjoches ist auch schon deshalb nicht leicht möglich, weil 180 Meter unterhalb der Brücke die sogenannte und stets im guten Zustande sich befindende Gsangwehre liegt. Bezüglich der weiteren BrückenConstruction betreffend die hölzernen Brückenjoche und die Fahrbahn wird sich dahin geaeussert, daß durch die Herstellung von 3 statt der früheren 4 Jahre dann durch die Hebung der Endbäume um 64 Centimeter ungeachtet der Anbringung von Sattel- und Strebehölzer eine grössere Durchflußöffnung unter der Gsangbrü-

cke als wie sie früher war, erzielt wurde. Eine weitere Erhöhung der Gsangbrücke wär der benachbarten Häuser in Eysnfeld wegen unthunlich weil die Besitzer dieser Häuser es kaum gestattet hätten die Strasse vor ihren Fenstern noch mehr anschütten zu lassen. Es ist im allgemeinen Interesse daher bedauerlich, daß der dieser Brückenbau einer scharfen Kritik unterziehender Bürger nicht Eigenthümer der beiden an die Kalkofenbrücke nächst gelegenen Häuser ist, weil es dann einem Anstande kaum unterlegen wäre, die Brücke und die Zufuhrt zu derselben nach Belieben noch mehr zu erhöhen. Aus der vorstehenden Relation wolle die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung gefälligst entnehmen, daß die Rekonstruktion der Kalkofenbrücke mit aller Sachkenntniß und mit Einhaltung der größten Solidität ausgeführt wurde, und daß die Anbringung eines pilotirten Rostes unter den bestehenden und vorenwähnten Ver-

hältnissen dann bei der festen und steinigen Beschaffenheit des Baugrundes bei dem neuen gemauerten Landjoche nur von einem Laien als zweckentsprechend bezeichnet werden konnte. Steyr am 2. März 1884 - K. Hronek kk. Oberingenieur. Der Obmann der Bausection Herr G.R. Johann Redl constatirt, daß vorliegendes Gutachten vollkommen die Zweckmässigkeit der Bauausführung darthue und spricht sein lebhaftes Bedauern aus, daß ein Mitglied des löblichen Gemeinderathes, nämlich Herr G.R. Johann Dittmann auf ganz mangelhafte Informationen hin Ausserungen mache, welche wie nun sattsam erwiesen nicht nur ganz grundlos, sondern auch für den mit der Aufsicht über die städtischen Bauten betrauten Herrn Ingenieur, für den Bauführer Herrn Julius Huber und den anderen betheiligten Herren, sogar

beleidigend waren, er müsse daher beantragen, daß vorliegendes Gutachten vollinhaltlich in das heutige Sitzungs Protokoll aufgenommen werde. Herr G.R. Johann Dittmann, dankt dem Herrn Vorsitzenden für die Einholung des in Rede stehenden Gutachtens und spricht die Zuversicht aus daß nun jetzt alles beruhigt sei. Herr G.R. Anton Mayr kann nicht umhin darauf hinzuweisen, daß auch er sehr viel mit der Bevölkerung und namentlich auch mit der im Eysnfelde verkehre, doch habe er von Niemanden daselbst irgend welche Befürchtung betreffs des besprochenen Baues gehört; man solle nicht immer sich auf die Bevölkerung ausreden, auch im gegebenen Falle scheinen andere Gründe und nicht die Bevölkerung die Ursache gewesen zu sein. Hierauf wird das vorgelesene Gutachten des Herrn kk. Ober-Ingenieurs Karl Hronek zur Kenntniß genommen und gemäß des Antrages des Herrn G.R. Johann

Redl einstimmig die vollinhaltliche Aufnahme desselben in das heutige Sitzungs Protokoll beschlossen. - Z. 3314. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. 1. (In vertraulicher Sitzung) Herr Michael Sommer Lehrer im Ruhestande, nach Steyr zuständig, ist um die Verleihung des Bürgerrechtes daselbst eingeschritten. Die Section beantragt Herrn Michael Sommer das Bürgerrecht und zwar taxfrei zu verleihen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 2. Herr Alois Menhardt Baumeister nach Stadt Steyr zuständig ist um die Verleihung des Bürgerrechtes daselbst eingeschritten. Die Section beantragt Herrn

Alois Menhardt das Bürgerrecht gegen Erlag der Taxe zu verleihen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 3. Uiber den Recurs des Herrn Gasthausbesitzers Anton Siller gegen den Auftrag der Gemeinde Vorstehung den Uibelstand, daß das Uiberwasser, welches aus seinem Hausbrunnen öfter mit Spülwasser vermengt auf die Sierningerstrasse durchsickert, und sonach diese Strasse verunreinigt, aus sanitären Rücksichten abzustellen, stellt die Section den Antrag es sei diesbezüglich eine Commission abzuhalten, welche erheben soll auf welche Weise den in Rede stehenden Uibelstand am zweckmässigsten abgeholfen werden könne. Dieser Antrag wird vom Herrn G. R. Johann Dittmann unterstützt, einstimmig zum Beschlusse erhoben. 4. Amtsbericht. Das Amt erlaubt sich hiemit zu berichten, daß Ein-

wendungen gegen die Giltigkeit sämmtlicher diesjährigen Gemeinderathswahlen nach Verlauf der gemäß § 38 des Gemeinde Statutes für Steyr bestimmten achttägigen Reclamationsfrist nicht eingebracht worden sind. Steyr am 30. März 1884. Hähnel. Betreffend der Verification der diesjährigen Wahlen in den Gemeinderath stellt die Section folgende Anträge: der von der Wahlcommission des III. Wahlkörpers versiegelt übergebene Wahlakt wurde von der gefertigten Rechtssection geprüft und wird das Ergebniß dieser Wahl dem löblichen Gemeinderathe mitgetheilt. Bei der am 17. März 1884 stattgehabten Wahl haben sich 229 Wähler hierunter 61 Stimmen mit Vollmachten betheiligt. Die absolute Majorität be-

trägt 115. Diese Mehrheit haben erhalten: Herr Josef Peyrl mit 149 Josef Haller mit 145 Leopold Anzengruber mit 134 Stimmen, welche somit als Gemeinderäthe gewählt erscheinen und wird diese Wahl dem löblichen Gemeinderathe zur Bestättigung empfohlen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschluß erhoben. Der von der Wahlcommission des II. Wahlkörpers versiegelt übergebene Wahlakt wurde von der gefertigten Rechtssection geprüft und wird das Ergebniß dieser Wahl dem löblichen Gemeinderathe mitgetheilt. Bei der am 19. März 1884 vorgenommene Neuwahl haben sich 558 Wähler hievon 100 mittelst Vollmachten betheiligt. Die absolute Majorität beträgt somit 280. Diese Mehrheit haben erhalten:

Herr Hugo Olbrich mit 297 Johann Mayr mit 296 Josef Turek mit 250 Stimmen welche somit als Gemeinderäthe gewählt erscheinen, und wird diese Wahl dem löblichen Gemeinderathe zur Bestättigung empfohlen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Der von der Wahlcommission des I. Wahlkörpers versiegelt übergebene Wahlakt wurde von der gefertigten Rechtssection geprüft und wird das Ergebnis dem löblichen Gemeinderathe mitgetheilt. Bei dieser Wahl haben sich 494 Wähler hievon 90 mittelst Vollmachten sich betheiligt somit beträgt die absolute Majorität 248. Diese Mehrheit haben erhalten: Herr Gustav Gschaider mit 273 Stimmen

Herr Wilhelm Klein mit 252 Stimmen welche somit als Gemeinderäthe gewählt erscheinen und wird diese Wahl dem Gemeinderathe zur Bestättigung empfohlen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Der Herr Vorsitzende erklärt somit den Wahlakt für abgeschlossen und frägt ob es dem löblichen Gemeinderathe genehm sei, daß die Constituirung und die Wahl des Vicebürgermeisters für Sonntag den 6. April l. Js. 10. Uhr Vormittags anberaumt werde. Wird einstimmig genehmigt. - Z. 3392, 2909, 2996, 3058. II. Section Referent: Sections Obmann Herr G. R. Leopold Huber. 5. Resultat über die Gebahrung

bei der Stadtkasse in Steyr im Monate Februar 1884. Einnahmen im Monate Februar 1884 Hiezu den am 31. Jänner 1884 verbliebenen baaren Cassarest mit daher Einnahmen Summe im Februar 1884 Hievon abgezogen die im Monate Februar 1884 bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat März 1884 ein baarer Cassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Februar 1884 die gesammten Einnahmen die gesammten Ausgaben Städt. Cassaamt Steyr am 29. Februar 1884. Willner Cassa Director Paarfusser Controlor. Das Cassa-Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Johann Dittmann und Jakob Kautsch geprüft und richtig befunden. Die Section beantragt die Kennt-

nisnahme obigen CassagebahrungsAusweises. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 2775. 6. Vom Ausschusse des Asylvereines der Wiener-Universität ist ein Gesuch um Gewährung einer Subvention zur Förderung des Vereinszweckes eingelangt. Die Section beantragt dieses Ansuchen abschlägig zu verbescheiden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3295. 7. Von der Vereinsleitung des Philosophen Unterstützungs-Vereines an der Universität Wien ist ein Gesuch um Gewährung eines Unterstützungsbeitrages eingelangt. Die Section beantragt dieses Ansuchen abzuweisen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 2989. 8. Amtsbericht. - Mit Schluß des Jahres 1884 geht die Bewilligung zur Einhebung der Brücken- und Pflastermauth, welche der Stadtgemeinde

Steyr mit dem von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 15. August 1880 genehmigten Landtagsbeschlusses vom 18. Juni 1880, auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung vom 17. April 1864 und des Landesgesetzes vom 7. Dezember 1869 G. u. V. Bl. 30, auf die Dauer von 5 Jahren verlängert wurde, zu Ende. Ebenso endet auch mit heurigen Jahresschlusse das Pachtverhältniß mit Ludwig Weiss hinsichtlich der an selben verpachteten städt. Gefälle. Das Amt erlaubt sich hievon einem löblichen Gemeinderathe behufs weiterer Beschlußfassung die ergebenste Anzeige zu erstatten. Steyr am 24. März 1884. Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt, es wolle seitens des löblichen Gemeinderathes beim hochlöblichen o. ö. Landes Ausschusse beziehungsweise beim hohen Landtage um die Bewilligung zur ferneren Einhebung der städtischen Pfla-

ster und Brückenmauth im bisherigen Ausmasse eingeschritten werden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3179. III. Section Referent: Sections Obmann Herr G. R. Johann Redl 9. Herr Johann Gegenhuber Besitzer des Hauses No. 9 in der Blumauergasse ist um pachtweise oder käufliche Uiberlassung der Gemeindegrundfläche Parzelle No. 1323 zwischen der Schloßgartenmauer und seinem Besitzthume eingeschritten. Die Section erklärt sich principiell mit dem Ansuchen einverstanden, doch beantragt sie, es mögen vorerst noch die übrigen Anrainer des in Rede stehenden Grundstreifens befragt werden ob auch sie den an ihren Besitzthume angrenzenden Theil kaufen wollen, da ein theilweiser

Verkauf die erübrigenden Theile werthlos machen würden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 10. Unterm 15. v. Mts. ist Herr Karl Jäger v. Waldau Bräuhaus und Realitätenbesitzer in Ennsdorf um die Bewilligung zum Umbau seines Hauses Bahnhofstrasse No. 5 eingeschritten und fand die betreffende Baucommission unter Zuziehung sämtlicher Interessenten am 20. v. Mts. statt. Bei Berathung des vorzunehmenden Umbaues machte der Herr Bürgermeister Herrn und Frau v. Jäger den Vorschlag, die dermalen in die Pachergasse schräg stehende Hauptmauern anläßlich des Umbaues in einem Gesammtausmasse von 13 Quadratmeter derart hineinzurücken, daß sie auf den Eingang in die Pachergasse gerade zu stehen kämen

und so der dortige Eingang von 4.15 Meter auf 5.55 Meter verbreitert würde, wohin gegen ihnen mit Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung seitens des löblichen Gemeinderathes der Vorraum gegen die Bahnhof- strasse in einem Ausmasse von 55.8 Quadratmeter unentgeldlich ins Eigenthum überlassen werde. Herr und Frau v. Jäger erklärten sich damit einverstanden, und unterfertigten eigenhändig ohne jeden Vorbehalt das vor ihnen im Sinne obiger Vereinbarung aufgenommene Protokoll in Gegenwart sämmtlicher Commissions-Theilnehmer. Drei Tage später überreichte Herr Karl Jäger von Waldau ein Gesuch worin er obig getroffene Vereinbarung zurücknahm und sich nur bereit erklärte besagte Ecke in der Pachergasse abzurunden wo-

durch diese Gasse jedoch nur unmittelbar am Eingang um 40 Centimeter erweitert würde; gleichzeitig ersuchte er um kauf oder pachtweise Uiberlassung des Vorraumes in der Bahnhofstrasse im Ausmaße von 55.8 Quadratmeter. (Die Herren G. R. Leopold Huber und Franz Jäger v. Waldau entfernen sich.) Die Section stellt hierüber folgenden Antrag. - Zur Herstellung von RestaurationsLokalitäten bei dem Hause No. 5 Bahnhofstrasse der Ehegatten Karl Anna v. Jäger wird vom Letzteren ein Theil des Ortsraumes Parz. No. 1301 auf der Seite der Bahnhofstrasse im Ausmasse von 55.8 Quadratmeter entweder kauf oder pachtweise von der Stadtgemeinde Steyr in Anspruch genommen.

Bei der am 20. März l. Js. abgehaltenen Lokalerhebung wurde von Seite der Baucommission über Antrag des Herrn Bürgermeisters die unentgeldliche Uiberlassung des vorbezeichneten Ortsraumes in das Eigenthum der Bauwerber mit der Bedingung angeregt, daß zur Erweiterung der Pacherstrasse die daselbst gegenwärtig bestehende Hauptmauerfront im Sinne der im Bauplane eingezeichneten Erweiterung im Ausmasse von circa 14 Quadratmeter zurückgesetzt und derselbe in Zukunft als öffentlichen Ortsraum der Stadtgemeinde Steyr zugetheilt werde. Uiber nachträgliches Einschreiten wurde von den vorbenannten Bauwerber von der getroffenen Vereinbarung wieder Abstand genommen und verweigern dieselben die Zurücksetzung der beantragten äusseren Hauptmauer zur Erweiterung der Einmün-

dung in die Pachergasse wiederholen aber den Anspruch auf Erwerbung oder Pachtung des Ortsraumes längs ihres Hauses auf der Seite der Bahnhofstrasse; es wird demnach beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle die projectirte unentgeldliche Uiberlassung des Ortsraumes Parz. 1301 längs der Bahnhofstrasse im Ausmasse von 55.8 Quadratmeter an den Bauwerber gegen dem bewilligen, daß Herr Karl v. Jäger die Zurücksetzung der Hauptmauer bei der Einmündung in die Pachergasse im Sinne des Commissions Protokolles vom 20. März und des rektifizirten Bauplanes zur Durchführung bringe. Herr G. R. Josef Peyrl hält den Sectionsantrag bei dem Umstande als hienach Herr Gesuchsteller mit seinem zweiten Ansuchen abgewiesen würde, für zu weit

gegangen; man müsse doch bedenken, daß die Pachergasse sehr wenig Verkehr habe und in derselben noch andere in die Strassenlinie hineinstehende und zwar sehr schlechte Bauobjekte vorhanden sind. Herr Gesuchsteller beabsichtigt eine Adaptirung vorzunehmen wodurch etwas schönes geschaffen wird. Wenn man ihm den verlangten Vorgrund an der Bahnhofstrasse nicht verkaufen wolle, so möge man ihm wenigstens verpachten. Bei der vom Herrn Karl v. Jäger am 20. v. Mts. gemachten Zusicherung des Hineinrückens habe eben ein Mißverständniß obwaltet, indem er übersehen habe, daß wenn er die Hauptmauer an der Strasse zurücksetze er auch die zweite parallel laufende Hauptmauer hineinrücken müßte, was mit bedeutenden

Kosten verbunden sei. Uibrigens werde durch die in den neuerlichen Plane ersichtliche Abrundung der Ecke ohnehin etwas Raume zur Verbreiterung der Pachergasse geschaffen und solle man daher dem Gesuchsteller keine Schwierigkeiten machen. Bei dieser Sache müsse man sich gegenwärtig halten, daß wenn man in die Pachergasse hineinblicke man noch viele andere unregelmäßige Baulichkeiten sehe und es dem- nach besser sei, bei Einmündung in diese Gasse nicht zuviel Spielraum zu haben, da man dort nur Unschönes erblicken würde u. die bestehenden baulichen Unregelmäßigkeiten sich nicht beseitigen lassen. Herr G. R. Wilhelm Klein kann sich den Ausführungen des Herrn G. R. Josef Peyrl nicht anschliessen. In der Pachergasse sind viele feuergefährliche Objecte und legt es sowohl im Interesse des Herrn Gesuchstellers als auch im öffentlichen Interesse dortselbst eine möglichst gute Zufahrt herzustellen, daher empfiehlt er wärmstens den Sectionsantrag anzunehmen. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt, daß durch das Hineinrücken der Maur nicht viel gewonnen sei, weil gleich dahinter der Raum noch beschränkter ist. Herr G. R. Johann Redl als Obmann der Bausection kann sich nicht denken wie da das angebliche Mißverständniß hätte entstehen können. Herr v. Jäger hat vereinbart, daß er auf der einen Seite bei 14 Quadratmeter

abtritt und dafür ohne weiteres Entgeld in der eigentlichen Front über 55 Quadratmeter ins Eigenthum bekomme, da sei denn doch ein Mißverständniß ausgeschlossen. Herr G. R. Karl Holub schließt sich den Ausführungen des Herrn G. R. Wilhelm Klein an und macht darauf aufmerksam, daß wenn man nicht jetzt die Gelegenheit zur theilweisen Verbreiterung benütze, man dies für lange Zeit aus der Hand gebe, er unterstütze daher den Sectionsantrag. Der Herr Vorsitzende erwähnt, ihm habe das Einschreiten des Herrn Karl Jäger v. Waldau um Bewilligung des in Rede stehenden Baues sehr gefreut. Weil aber wirklich etwas Schönes hergestellt werden soll, so habe er bei der Commission den Antrag auf Hereinrücken der Front in der Pachergasse gestellt und wurde dieser Antrag nach genauen Messungen bei welchen Herr v. Jäger

zugegen von den Eheleuten Herrn und Frau v. Jäger angenommen und schriftlich vereinbart. Es ist ja auch für Herrn v. Jäger ein Vortheil wenn er für circa 14 Quadratmeter hineinrücken in der Pachergasse, sich 55.8 Quadratmeter Fläche vor seinem Hause an der Bahnhofstrasse gewinnt; es war dies gewiß seitens der Gemeinde ein großes Entgegenkommen. Von einen Mißverständnis könne unter solchen Umständen nicht die Rede sein. Die durch das Hineinrücken der Mauern in der Pachergasse verursachten Mehrkosten sind keineswegs groß und sei es ja auch weiters im Interesse des Herrn Karl v. Jäger gelegen, wenn mit der Zeit die Pachergasse wo ein großer Theil seines Anwesens anraine, verschönert werde. Herr G. R. Jakob Kautsch macht

aufmerksam, daß Herr v. Jäger in seinem zweiten Ansuchen entweder den Verkauf oder die Verpachtung des vor seinem Hause gegen die Bahnhofstrasse zu gelegenen Vorgrundes anstrebt. Herr G. R. Wilhelm Klein erwiedert, daß nachdem Herr v. Jäger nunmehr nicht hineinrücken will, der Sectionsantrag den erwähnten Kauf oder Pacht ablehne. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt, daß durch den Sectionsantrag der Bau aufgehalten wird ohne etwas zu erreichen. Herr v. Jäger will etwas Schönes schaffen, was gewiß kein Nachtheil für die Gemeinde sei. Er stelle daher den Antrag der löbliche Gemeinderath möge den vorliegenden zweiten Ansuchen des Herrn Karl Jäger v. Waldau Folge geben. Der Herr Vorsitzende sagt, der Gemeinderath als solcher müsse in die Zukunft schauen, wenn

der Antrag des Herrn G. R. Josef Peyrl angenommen wurde, so begebe sich die Gemeinde auf lange Zeit hinaus der Möglichkeit die Pachergasse zu reguliren. Herr G. R. Karl Holub meint, wenn man dem Herrn Karl v. Jäger nicht dazu verhalten könne im öffentlichen Interesse seinen gegebenen Versprechen nachzukommen, so möge man doch nicht von der Gemeinde verlangen sie solle einen Einzelnen zuliebe etwas thun, was dem öffentlichen Interesse entgegen ist. Pflicht des Gemeinderathes ist es bei jeden Bau darauf zu sehen, daß die betreffende Strasse womöglich verschönert werde. Hierauf wird über den Antrag des Herrn G. R. Josef Peyrl abgestimmt. Für den Antrag ergeben sich nur 4 Stimmen, daher der-

selbe gefallen ist. Herr G. R. Friedrich Brandl stellt sodann den Antrag man möge die Beschlussfassung über den Sectionsantrag, behufs nochmaliger Erhebung der Sachlage vertagen. Nachdem sich auch für diesen Antrag nur 4 Stimmen ergeben, erscheint derselbe ebenfalls als gefallen. Schlüßlich gelangt der Antrag der Section zur Abstimmung und wird derselbe mit 7 gegen 6 Stimmen zum Beschlusse erhoben. (Herr G. R. Leopold Huber kehrt in den Saal zurück.) 11. Herr August Dorn Hausbesitzer in Ennsdorf hat das Ansuchen gestellt die nächst seinem Hause gelegene städtische Grundparzelle 1159 auf seine Kosten umzäumen zu dürfen. Die Section beantragt diesem

Ansuchen unter der Bedingung Folge zu geben, daß die Umzäumung von der im Plane eingezeichneten Linie um circa 0.2 Meter vom Gehweg ab hinein gerückt werde und daß es der Gemeinde vorbehalten bleibe, dieses Zugeständnis jederzeit zu wiederrufen wonach Herr August Dorn oder dessen Rechtsnachfolger die Umzäumung ohne weiters auf seine Kosten und ohne irgend welchen Entschädigungsanspruch zu entfernen habe. - Z. 3125. (Herr G. R. Jakob Kautsch entfernt sich.) 12. Bezüglich der eingelangten Offerte zur Uibernahme der Renovirung des Bürgerspitalthurmes stellt die Section folgenden Antrag: Herr Baumeister Plochberger

offerirt die Restaurirung des Thurmes beim Bürgerspital um den Pauschalbetrag pr 1200 fl Herr Franz Arbeshuber dieselbe Arbeit zu dem Pauschalbetrag von 1650 fl und Herrn Alois Menhardt zu den Betrag von 959 fl im Sinne der vorliegenden Bedingungen vom 23. März 1884 übernehmen zu wollen. Im Falle das von den Maurermeister Herr Franz Stohl eingebrachte Offert auf Grund der Bestimmung der Ausschreibung wonach die ganze Arbeit immer an einen Be- werber zu vergeben ist, keine Berücksichtigung findet, so wird beantragt die Vergebung der Renovirungs-Arbeiten am Bürgerspitalsthurme an den billigeren Offerenten Herrn Alois Menhardt zu übertragen. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob

die gemischte Arbeiten im Offertwege immer an eine Person vergeben werden. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß dies nicht immer der Fall sei, im gegebenen Falle fand jedoch die Ausschreibung nur für Baumeister statt, wie dies ja in der letzten Sitzung beschlossen wurde. Demgemäß wird einstimmig beschlossen, das Offert des Herrn Zimmerer und Maurermeisters Franz Stohl diesesmal nicht zu berücksichtigen Herr G. R. Karl Holub bemerkt bezüglich der eingelangten Offerte, daß er zwar gegen die Person des billigsten Offerenten nichts einzuwenden habe, doch solle man sich die Vergebung einer so schwierigen Arbeit wie die in Rede stehende wohl überlegen,

damit nicht etwa solche Unannehmlichkeiten erwachsen, wie dies seinerzeit bei der Fallenbrücke geschehen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Sectionsantrag mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben. - Z. 2674. 13. Betreffend die Aufstellung einer neuen Laterne an Kalkofenbrücke beantragt die Section die Bewilligung derselben, nach dem die Nothwendigkeit dazu thatsächlich vorhanden sei. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben, auf dem Zusatz, daß die Section mit der Vergebung der Herstellungsarbeit betraut werde. 14. Bezüglich der Wiederverpachtung des städtischen Grundes am Kohlanger beantragt die Section, den Pachtvertrag mit der Firma J. C. Reder unter den bisherigen Bedingungen

auf weitere 5 Jahre zu verlängern und die nöthigen Ausbesserungen der dortigen Uferschlacht mit genannter Firma zu gleichen Kostentheilen herzustellen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3353. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 15. Nach Vortrag der beiden vom Amte ausgearbeiteten Stiftbrief-Entwürfe für den Armenhausbau und den Armenverpflegungsfond beantragt die Section die Genehmigung dieser beiden Entwürfe und wird das Amt beauftragt die Ratifikation derselben, seitens der hohen k. k. Statthalterei einzuholen.

Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 3003, 3004 16. Zur Betheiligung mit den diesjährigen Interessenbetrag aus der Kaiser Franz Josef und Elisabeth Stiftung für krüppelhafte Krieger mit je 30 fl 45 xr hat der städtische Armenrath in seiner Sitzung vom 31. März l. Js. die Bewerber Gotthard Ogris und Josef Schiefermeyr in Vorschlag gebracht und empfiehlt die Section diesen Vorschlag zu genehmigen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Nach Erledigung der Tagesordnung beantragt Herr G. R. Karl Holub den bei den heurigen Wahlen aus dem Gemeinderathe ausgeschiedenen Herren den schriftlichen Dank für ihr erspriessliches Wirken im Gemeinderathe zu übermitteln. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Schluss der Sitzung halb 6 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Johann Redl Emil Göppl Der Schriftführer Fritz Hähnel

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