in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr eingekommen. Die Section beantragt diesem Einschreiten gegen Erlag der Taxen Folge zu geben. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 2669. 5. Im Jahre 1883 wurden die bis dahin üblichen Landesprämien für öffentliche Impfungen aufgehoben und verordnet, daß für die in den Ortschaften vorgenommenen öffentlichen Impfungen aus Landesmitteln 10 xr pr Person bezahlt werden. Hievon sind jedoch die mit einem eigenen Statute versehenen Städte Linz und Steyr ausgenommen. In Folge dessen ist nun Herr Stadtwundarzt Ignaz Zach, welcher im Jahre 1883 in Stadt Steyr 208 Personen öffentlich impfte, um die Verabfolgung einer Renumeration im Betrage von 20 fl 80 xr aus Gemeindemittel eingeschritten und beantragt
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