des Herrn G. R. Breselmayr indem er der Anschauung ist, daß wenn schon Herr Haslinger auf seinem Grund eine Feuerlacke errichten lasse, ihm doch auch das Uiberwasser aus dieser Feuerlacke zu Nutzen kommen möge. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau erinnert daran, daß Haslinger im Jahre 1864 wegen des nun in Rede stehenden Uiberwassers Klage führte und damals bei Gericht auf dasselbe Verzicht leistete. Jetzt auf einmal möchte er die Sache neuerdings probieren. Er erachte bei dem Umstande als ohnehin im Kleegarten zwei Feuerlacken sind, die Errichtung einer dritten Feuerlacke in unmittelbarer Nähe der beiden anderen nicht für so dringend nothwendig; wenn aber schon eine Feuerlacke errichtet werden solle, so möge dies im Sinne des Sectionsantrages geschehen nur gebe er zu bedenken, daß eine
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