derselben durch obiges Uiberwasser gespeist wird, das ausschließliche Dispositionsrecht der Stadtgemeinde Steyr zuerkannt worden ist. Nach eingehenden Localaugenschein werde zur Vernehmung der Interessenten geschritten. Die Hausbesitzer Herr Leopold Putz und Herr Alois Menhart von deren Brunnen das besagte Uiberwasser abfließt, erklären, daß sie falls die im Kleegarten an der Strasse befindliche Feuerlacke vergrössert werde, die Errichtung einer eigenen Feuerlacke im Haslingergarten nicht für nothwendig erachten. Dieser Anschauung hat sich auch der anrainende Hausbesitzer Herr Franz Voglmeyer angeschlossen.
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