368 fl, wovon von Seite der Gemeinde 222 fl 45 x von der Wehrgraben Commune 137 fl 22 x und vom Mildenversorgungsfond 8 fl 33 xr beizutragen sind. Die Section befürwortet die Herstellung der Geländer längs des Wehrgrabenkanales auf dem vom städtischen Bauamte angegebenen und mit Bezug auf das Antwortschreiben der Wehrgraben Commune reduzirten Stellen mit obigen Kostenbeitrag. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz ist der Anschauung, daß bei dem Umstande als die Werksbesitzer im Saggraben nämlich er und Herr Josef Werndl jährlich ihr Fludergeld an die Wehrgraben Commune zahlen, wohl diese auch die Kosten der Geländer längs des Saggrabens, wenn dort welche als nothwendig erachtet werden sollten, zu bestreiten. habe, er für seine Person
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