Ratsprotokoll vom 25. Jänner 1884

die Entscheidung dem löblichen Gemeinderathe in dem Falle bevor zu lassen, wenn das Finanz und Baucomité und das Central-Comité über eine Auslagepost sich nicht einigen können. Hiemit ist die Oberaufsicht der Gemeinde über die Ganze Geldgebahrung der Ausstellung zum Prinzipe erhoben und derselben das letzte Entscheidungsrecht gesichert. 5. Die culturhistorische Ausstellung im Bürgerschulgebäude unterzubringen. Durch diese Trennung der culturhistorischen Ausstellung von den übrigen Ausstellungs Abtheilungen ist es möglich die IndustrieAusstellung und die electrische Ausstellung in der Villa Werndl unterzubringen, den Bau einer eigenen Halle für die electrische Ausstellung zu ersparen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2