gemischten Cocal-Commission angeordnet. Ich setze die Gemeinde Vorstehung hievon mit Beziehung auf den h.o. Erlaß vom 28. Dezember d. Js. Z. 3120 Praes, mit dem Beifügen in die Kenntniß, daß ich mit unter Einem an das kk. II. CorpsCommando mit dem Ersuchen wende, die militärischen Mitglieder dieser Commission nach Steyr zu delegiren. Die Gemeinde Vorstehung wolle ihrerseits die politischen Mitglieder dieser Commission im Sinne der hohen Ministerial Verordnung vom 1. Juli 1879 Z. 94. (R.G.Bl.) ad §. 5 Alinea 6 bestimmen dieselben dem kk. 2. Corps Commando in Wien bekannt geben und sich gleichzeitig mit demselben über den Zeitpunkt des Zusammentrittes dieser gemischten Local-Commission ins Einvernehmen setzen. Das Ergebniß der diesfälli-
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