Ratsprotokoll vom 25. Jänner 1884

Dienstzeit, sein hohes Alter und seine geschwächte Gesundheit um die Versetzung in den bleibenden Ruhestand eingeschritten. Die Section beantragt, es möge Herrn Kanzlei Director Franz Amtmann, welcher während seiner langjährigen Dienstzeit oftmals weit über die vorgeschriebenen Amtsstunden Dienste leistete, gemäß der Einbegleitung seitens der Gemeinde Vorstehung in Nachsicht der ihm auf die volle vierzigjährige Dienstzeit noch fehlenden Monate, im Sinne des §. 49 des G.R. und der kaiserl. Verordnung vom 9. Dezember 1866 RGBl. N°. 157, mit 1. Februar l.Js. unter Zuerkennung seines bisherigen Gehaltes pr 1300 fl in den bleibenden Ruhestand versetzt und ihm bei diesem Anlasse, ob seiner langjährigen vorzüglichen Dienstleistung seitens des Gemeinderathes die vollste Anerkennung schriftlich ausge-

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