Ratsprotokoll vom 10. Jänner 1884

sammtkosten für die Herstellung des Gehsteges an der Eisenbahnbrücke nächst Garsten 4025 f welcher Betrag nunmehr an die genannte Direction abzuführen kommt und entfallen hievon auf Steyr 5/8 das sind 2515 fl 97 xr auf Garsten 2/8 das sind, 1006 fl 39 xr und auf Sct. Ulrich 1/8 das ist 503 fl 19 xr. Anknüpfend hievon theilt der Herr Vorsitzende mit, daß laut hoher kk. Statthalterei Kundmachung vom 31. Dezember 1883 Z. 3153 Praes, die Errichtung der Mauth am in Rede stehenden Gehstege die allerhöchste Sanktion erhalten hat. Der betreffende Akt werde nun der Finanz Section des löblichen Gemeinderathes behufs Antragstellung bezüglich der Artund Weise der Einhebung obiger Mauth zugewiesen. Wird ohne Debatte einstim-

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