ster als Vorsitzender über folgende Einläufe: a. Mit Erlaß des hochlöblichen oö. LandesAusschusses ddto. 8. l.Mts Z. 320 wurde der in der Gemeinderaths-Sitzung vom 14. Dezember 1883 gefaßte Beschluß, zur Deckung der Erfordernisse unter andern eine 40 % ige Umlage auf die directen Steuern mit Einrechnung der Zuschläge auf die Erwerb- und Einkommensteuer, einen 30 % igen Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine Obstmoste und Fleische und eine VerbrauchsUmlage von 3 fl pr Hectoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten einzuheben genehmigt, nachdem den gesetzlichen Vorschriften entsprochen und keinerlei Erinnerungen eingebracht worden sind. Die Verlautbarung dieses Erlasses wurde bereits veranlaßt. Wird einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 320. b. Der Gemeindeausschuß Garsten
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