nen, ist im Sine des hohen kk. Statthalterei Erlasses vom 28. Dezember 1883 Z. 3120 Präs erforderlich von Seite der Gemeinde-Vertretung Steyr im Principe den Beschluß zu fassen, daß der Bau einer Kaserne für ein JägerBataillon in Steyr nunmehr in Aussicht genommen worden ist. Der löbliche Gemeinderath wolle sonach principiell beschliessen, ob und wo der Neubau einer normalen Jäger-Kaserne in Steyr im Sinne des Gesetzes vom 11. Juni 1879 in Aussicht zu nehmen sei, damit im bejahenden Falle die diesbezüglichen Situationspläne verfaßt und zur Fertigstellung eines Bauprogrammes die Entsendung einer gemischten Localcommission angestrebt werden kann. Johann Redl, Josef Peyrl, Karl Holub, Georg Pointner.
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