Aufstellung eines Wagens zur Ablagerung der Kehrichtabfälle vollkommen zweckmässig, und bei Konstruirung desselben mit Blechbeschlag die Feuersgefahr wenig zu befürchten, namentlich wenn die Hausbesitzer bei Absendung von Asche strengen Auftrag an die Dienstleute erlassen, widrigens Darwiderhandelnde der angeordneten Strafen unterliegen. Schlüslich beantragt die Section, daß zu diesem Zwecke ein geeigneter gut construirter Wagen angeschafft und aufgestellt werde. Herr G.R. Johann Dittmann glaubt, daß es auch ein alter Wagen thue. Herr G.R. Karl Holub ist dafür von der Aufstellung eines Kehrichtwagens abzusehen, nachdem durch das Ablagern von glühender Asche leicht Feuer entstehen kann und es daher zweckmässiger erscheint wenn die Partheien den Mist
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