Ratsprotokoll vom 10. Jänner 1884

Diese Verordnung hat sich bis her als fehr zweckmässig erwiesen, obwohl nicht unerwähnt bleiben kann, daß der auf dem Wagen angehäufte Mist durch Ablagerung glühender Asche bereits 2 Mal in Brand gerathen ist. Nachdem der aufgestellte Mistwagen nicht Eigenthum der Stadt gemeinde ist, wird hiermit angefragt, was mit dem selben für die Zukunft zu geschehen hat und zwar ob derselbe mit Rücksicht auf die erwähnte Feuersgefahr noch weiter belassen wird und im bejahenden Falle ob derselbe dem Eigenthümer abgekauft oder ein neuer Wagen zu diesem Zwecke von Seite der Stadt gemeinde angeschafft werden soll Städt. Bauamt Steyr, am 2. Jänner 1884. Bogacki. Die Section stellt folgenden Antrag. - Zur Reinhaltung des Einsquais ist die

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