Raths Protokoll aufgenommen am 10. Jänner 1884 über die diesjährig erste ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe: Brandl Friedrich Jäger Anton v. Waldau Kautsch Jakob Breselmayr Franz Dittmann Johann Landsiedl Anton Mayr Anton Dürrnberger Joh. Nepomuk Haller Josef Mayr Johann Hochhauser Joh. Dr. Perz Mathias Peyrl Josef Holub Karl Huber Leopold Redl Johann Schriftführer Herr Gemeinde Sekretär Fritz Hähnel. Entschuldigt haben sich Herr Vicebürgermeister Putz Leopold und Herr Gemeinderath Leitner Heinr.
Tagesordnung Mittheilungen. I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Drei Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. II. Section. 2. Gesuch des Institutes der ehrwürdigen barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz v. Paul um Herstellung eines VerbindungsGanges vom neuen ArmenVerpflegungshause zum Sct. Anna Spitale. 3. Amtsbericht in Angelegenheit des Mistwagens am Einsquai. IV. Section. 4. Verleihung der Zweithurnschen Stiftungs-Interessen pro 1884.
5. Amtsbericht pcto Armen-Subscription 1884. Comitébericht beziehungsweise Antrag pcto Kasernbau. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzena constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und ersucht zu Verificatoren für das heutige Sitzungs-Protokoll, die Herren G.R. Leopold Huber und Anton Jäger von Waldau. Hierauf ergreift Herr Alterspräsident Gemeinderath Josef Haller das Wort und beglückwünscht namens des gesammten Gemeinderathes dem Herrn Bürgermeister zu der denselben Allerhöchst gewordenen Auszeichnung durch die Verleihung des Ttitels eines kaiserlichen Rathes. Der Herr Bürgermeister nimmt diese Beglückwünschung dankend entgegen. Sodann referirt der Herr Bürgermei-
ster als Vorsitzender über folgende Einläufe: a. Mit Erlaß des hochlöblichen oö. LandesAusschusses ddto. 8. l.Mts Z. 320 wurde der in der Gemeinderaths-Sitzung vom 14. Dezember 1883 gefaßte Beschluß, zur Deckung der Erfordernisse unter andern eine 40 % ige Umlage auf die directen Steuern mit Einrechnung der Zuschläge auf die Erwerb- und Einkommensteuer, einen 30 % igen Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine Obstmoste und Fleische und eine VerbrauchsUmlage von 3 fl pr Hectoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten einzuheben genehmigt, nachdem den gesetzlichen Vorschriften entsprochen und keinerlei Erinnerungen eingebracht worden sind. Die Verlautbarung dieses Erlasses wurde bereits veranlaßt. Wird einstimmig zur Kenntnis genommen. - Z. 320. b. Der Gemeindeausschuß Garsten
hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1883 die Zustimmung zur Inkorporirung der Quenghoffelder in das Gebieth der Stadt Steyr ertheilt, gegen dem daß ihr von der Stadtgemeinde Steyr ein Aquivalent von 600 fl ausbezahlt werde, die Stadtgemeinde für die Zukunft die Herhaltung der Strassen und Wege des in Rede stehenden Gebiethstheiles übernehme und schlüßlich für diese den Bewohnern Garstens eine immer währende Mauthfreiheit gewähre. In Anhoffung, daß der löbliche Gemeinderath diese Bedingungen annehme, wurde das Inkorporirungs-Gesuch allseitig gefertigt bereits der hohen Statthalterei in Vorlage gebracht. Wird ohne Debatte einstimmig genehmigend zur Kenntniss genommen. Z. 13019/1883 c. Laut eingelangter Zuschrift der kk. Direction für den Staats Eisenbahn Betrieb ddto. Wien am 28. Dezember 1883. Z. 28437 betragen die Ge-
sammtkosten für die Herstellung des Gehsteges an der Eisenbahnbrücke nächst Garsten 4025 f welcher Betrag nunmehr an die genannte Direction abzuführen kommt und entfallen hievon auf Steyr 5/8 das sind 2515 fl 97 xr auf Garsten 2/8 das sind, 1006 fl 39 xr und auf Sct. Ulrich 1/8 das ist 503 fl 19 xr. Anknüpfend hievon theilt der Herr Vorsitzende mit, daß laut hoher kk. Statthalterei Kundmachung vom 31. Dezember 1883 Z. 3153 Praes, die Errichtung der Mauth am in Rede stehenden Gehstege die allerhöchste Sanktion erhalten hat. Der betreffende Akt werde nun der Finanz Section des löblichen Gemeinderathes behufs Antragstellung bezüglich der Artund Weise der Einhebung obiger Mauth zugewiesen. Wird ohne Debatte einstim-
mig genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 251. d. Ist folgendes Schreiben eingelangt: Löbliche Gemeinde Vorstehung! Im Programme für unsere Ausstellung 1884 ist eine culturhistorische Ausstellung in Aussicht genommen und wir haben uns bereits an die verschiedenen Corporationen und Privaten des Steyer IndustrieBezirkes gewendet uns interessante historische Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen auf eine rege Betheiligung und geben uns überhaupt der Meinung hin, daß die culturhistorische Ausstellung des Steyer Industriebezirkes einen wesentlichen Reiz biethen dürfte, da dieselbe die erste ist welche stattfindet. Die Stadt Steyr besitzt in ihrem Archive eine Reihe von Gegenständen, welche in dieser Ausstellung gezeigt werden können und mit andern Gegenständen zusammen
sich zu einem schönen Ganzen vereinigen lassen und da unsere Ausstellung hauptsächlich im Interesse unserer Industrie stattfindet so erlauben wir uns das höfliche Ersuchen: Die löbliche Gemeinde-Vorstehung wolle bewilligen, daß jene Gegenstände im städt. Archive, welche für diese Ausstellung geeignet erscheinen zu diesem Zwecke verwendet werden dürfen und daß dem Obmanne der culturhistorischen Ausstellung Herrn Franz Tomitz gestattet werde diese Gegenstände aus dem Archive in die culturhistorische Abtheilung der Ausstellung zu unterbringen. Steyr am 1. Jänner 1884. Central-Comité für Electrische und Landesindustrie und Forstausstellung in Steyr 1884. Der Obmann Dr. Hochhauser. Der Schriftführer Karl v. Schilling.
Wird ohne Debatte einstimmig genehmigt. - Z 187. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau (in vertraulicher Sitzung) 1. a. Herr Johann Greifeneder Zweckschmidmeister und Mitbesitzer des Hauses N°. 56 in der Sierningerstrasse, bisher nach Wendling Bezirk Haag heimatsberechtigt, hat um Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der Taxen angesucht. Wird über Sectionsantrag einstimmig genehmigt. 1. b. Herr Josef Turek Blaudruckfabrikant und Hausbesitzer in Steyr, daselbst heimatsberechtigt, ist um Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der Taxe eingeschritten.
Wird über Sectionsantrag einstimmig genehmigt. 1.c. Herr Johann Faatz, Spenglermeister in Steyr, bisher nach Bamberg in Baiern heimatsberechtigt, ist behufs Erlangung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft um Zusicherung der Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband eingeschritten. Wird über Sectionsantrag einstimmig beschlossen vorliegenden Einschreiten Folge zu geben. - Z. 12427 III. Section. Referent Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 2. Mit Eingabe vom 19. Oktober v.Js. haben die ehrw. barherzigen Schwestern um die Herstellung eines Stiegenganges vom Krankenhause Sct. Anna auf die Sierningerstrasse angesucht. Das städt. Bauamt hat zwei Pläne hiefür ausgearbeitet und zwar einen für einen gedeckten und
einen für einen offenen Wiegengang, welch letzterer weniger steil gehalten daher länger wäre, ersterer ist auf 700 fl letzterer auf 600 fl veranschlagt. In der Section waren die Meinungen hierüber getheilt, die G.R. Franz Breselmayr und Josef Haller beantragen die Herstellung eines gedeckten und Referent Sections-Obmann Johann Redl beantragt die Herstellung eines offenen Stiegenganges. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte. Die Herrn G.R. Johann Mayr und Karl Holub unterstützen den Antrag des Herrn Referenten indem der offene Stiegengang weniger koste und sich auch schöner repräsentire. Die Herren G.R. Josef Peyrl, Johann Dittmann, Johann Dürrnberger, Friedrich Brandl und Anton Jäger von Waldau unterstützen den Antrag des Herrn G.R. Franz Breselmayr und Josef Haller indem
der gedeckte Stiegengang nur um weniges mehr kostet und gegen den Einfluß der Witterung mehr geschützt erscheint. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird die Herstellung des gedeckten Stiegenganges mit 8 gegen 7 Stimmen zum Beschlusse erhoben. Während der Abstimmung erscheinen die Herrn G.R. Jakob Kautsch und Dr. Hochhauser. Herr G.R. Johann Mayr stellt, den Antrag die Herstellung des gedeckten Stiegenganges im Offertwege auszuschreiben und durch die Bauseition zu vergeben. Herr G.R. Josef Haller empfiehlt daß man bei der Bauausführung darauf Bedacht nehmen solle den Gang etwas weiter rechts einmünden zu machen weil dadurch der Gang ein Fenster
gewinne und somit genügendes Sicht hätte, welche Bedachtnahme an dem Plane und den Kosten nichts ändere. Hierauf wird der Antrag des Herrn G.R. Johann Mayr bezüglich der Offertvergebung einstimmig zum Beschlusse erhoben mit dem Zusatze, daß auf vorstehende Anregung des Herrn G.R. Josef Haller möglichst Rücksicht zu nehmen sei, insoferne sich hiedurch an dem Kostenbetrag nichts ändere. - Z 10749. 3. Amtsbericht. - Aus Anlaß der Fortwährenden Verunreinigung der Böschungen am Ennsquai durch Ablagerung von Mist, Bauschutt etc. hat die löbliche Gemeinde Vorstehung mit Kundmachung vom 24. October 1883 angeordnet, daß der Kehricht auf den am Ennsquai nächst dem Haufe O.N°. 18 aufgestellten Mistwagen abzuladen ist und zur Ablagerung von Bauschutt etc. noch anderen Platze bestimmt.
Diese Verordnung hat sich bis her als fehr zweckmässig erwiesen, obwohl nicht unerwähnt bleiben kann, daß der auf dem Wagen angehäufte Mist durch Ablagerung glühender Asche bereits 2 Mal in Brand gerathen ist. Nachdem der aufgestellte Mistwagen nicht Eigenthum der Stadt gemeinde ist, wird hiermit angefragt, was mit dem selben für die Zukunft zu geschehen hat und zwar ob derselbe mit Rücksicht auf die erwähnte Feuersgefahr noch weiter belassen wird und im bejahenden Falle ob derselbe dem Eigenthümer abgekauft oder ein neuer Wagen zu diesem Zwecke von Seite der Stadt gemeinde angeschafft werden soll Städt. Bauamt Steyr, am 2. Jänner 1884. Bogacki. Die Section stellt folgenden Antrag. - Zur Reinhaltung des Einsquais ist die
Aufstellung eines Wagens zur Ablagerung der Kehrichtabfälle vollkommen zweckmässig, und bei Konstruirung desselben mit Blechbeschlag die Feuersgefahr wenig zu befürchten, namentlich wenn die Hausbesitzer bei Absendung von Asche strengen Auftrag an die Dienstleute erlassen, widrigens Darwiderhandelnde der angeordneten Strafen unterliegen. Schlüslich beantragt die Section, daß zu diesem Zwecke ein geeigneter gut construirter Wagen angeschafft und aufgestellt werde. Herr G.R. Johann Dittmann glaubt, daß es auch ein alter Wagen thue. Herr G.R. Karl Holub ist dafür von der Aufstellung eines Kehrichtwagens abzusehen, nachdem durch das Ablagern von glühender Asche leicht Feuer entstehen kann und es daher zweckmässiger erscheint wenn die Partheien den Mist
direkt in die Enns werfen. Herr G.R. Jakob Kautsch erinnert daran, daß gerade an der Quaiseite das Wasser meist seicht ist, daher der Mist liegen bleibe und namentlich im Sommer die Luft verunreinige. Herr G.R. Johann Mayr sagt, das kk. Wasseraerar habe wiederholt darauf hingewiesen, daß das Ablagern von Mist am Quaiunstatthaft sei, was dann die Bausection auch veranlaßte einen Kehrichtwagen aufzustellen. Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau schließt sich der Anschauung des Herrn G.R. Karl Holub an empfiehlt aber falls schon ein Kehrichtwagen eingeführt werden solle einen ampulanten Kehrichtwagen damit auch die Bewohner anderer Stadttheile daran participiren können.
Herr G.R. Josef Seyrl frägt ob seit der provisorischen Aufstellung des Kehrichtwagens der Quai reiner gehalten werde. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage und macht darauf aufmerksam, daß falls die Partheien glühende Asche für auf den Quai werfen die Feuergefährlichkeit grösser sei als wenn sie in den mit Blech ausbeschlagenen Wagenkasten geworfen wird, übrigens sei eine solche Parthei strafbar. Herr G.R. Johann Dittmann frägt wo der Kehrichtwagen abgeladen werde. Der Herr Vorsitzende erwiedert daß dies von der Neubrücke aus geschehe wo unterhalb der Ennsfluß die grössere Tiefe habe. Hierauf wird der Seitionsantrag mit allen gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 43. IV. Section. Referent Sectionsobmann Herr G.R. Josef Peyrl.
4. Der Armenrath der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 1883 beschlossen, zur möglichsten Hintanhaltung des Haus und Strassenbettels, auch für das Jahr 1884 eine Subscription zu Gunsten unserer Armen, und zwar nach herkömmlicher Weise, jedoch derart einzuleiten, daß das Erträgnis der Subscription nicht wie bisher zur Aufbesserung der Armengelder dem Armen Institute zugeführt, sondern zur probeweisen Einführung der Naturalverpflegung hilfsbedürftiger Individuen in Verwendung komme und einer besonderen Verrechnung unterzogen werde. Diese Naturalverpflegung bestehend in einer nahrhaften Suppe und einer Portion Brod soll an hiesige dürftige Unterstandler in den hiesigen Armenhäusern und an anderen Armen in der Kammerhoferschen Ausspeiserei probeweise verabreicht
werden, um dadurch die allgemeine Plage und gerechte Klage der hiesigen Bewohner und der nahe gelege nen Landgemeinden überall zu arge Bettelei zu beseitigen. Zufolge dieses einstimmigen Beschlusses des Armenrathes in Steyr stellt die Section folgende Anträge: 1. Bewillige der löbliche Gemeinderath die vom Armenrath beschlossene Armen Subsciption für das Jahr 1884 in der herkömmlichen Weise 2. Wolle der Gemeinderath dem Beschlusse des hiesigen Armenrathes beipflichten, und genehmigen, daß der Gesammtbetrag der genannten Armen-Subscription vom Jahre 1884 nicht dem Armen-Institute, wofür im Präliminar 1884 schon ein Betrag eingestellt, und auch genehmiget wurde, sondern zur Verwendung der genannten Naturalverpflegung bestehend in Suppe und Brod zugeführt werde, mithin 3. des dieses Subscriptions-Erträgnis gesondert verrechnet werde. Werden ohne Debatte die Anträge
der Section einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 12544. 5. Um Betheilung aus den Zweithurnschen Stiftungs Interessen pr 8 fl sind diesmal acht Bewerber eingeschritten und erstattet der städt. Armenrath den Vorschlag alle acht mit je 1 fl zu betheilen, welchen Vorschlag die Section dem löblichen Gemeinderathe zur Annahme empfiehlt. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Der Herr Vorsitzende referirt nun namens des Kassernbau-Comités, daß er unterm 18. v.Mts. folgenden Statthalterei Bericht abgehen ließ: Mit Bezug auf den hohen Erlass vom 10. November I.Js. Z. 2675 Praes, erlaube ich mir ergebenst zu berichten, daß der Gemeinderath der Stadt Steyr in seiner Sitzung am 25. November l.Js. die Anregung zur Erbauung einer Jäger-Kaserne
in Steyr freundlich aufgenommen und ein Comité mit den diesbezüglichen Vorbereitungen betraut hat. Dieses Comite hat nun unter meinem Vorsitz die Frage des Kasernbaues vorberathen und sodann in der Gemeinderaths Sitzung am 7. l. Mts den in Abschrift beiliegenden Comitébericht erstattet, worüber der Gemeinderath das Comité bevollmächtigte die weiteren Arbeiten resp. in erster Linie die Abhaltung der nothwendigen Commission unter Zuziehung aller hiezu nothwendigen Persönlichkeiten zu veranlassen und sodann hierüber Bericht zu erstatten, wodann seitens der Gemeinderathes eine weitere Beschlussfassung erfolgen wird. Ich erlaube mir nun die ergebene Bitte: Eine hohe kk. Statthalterei geruhe im Einvernehmen mit dem kk. Corps-Commando das Nähere zur Abhaltung der besagten
Commission nach Belieben veranlassen. Zufolge dessen ist folgender Erlass herabgelangt. - Z. 3120 Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr Ich habe den Bericht vom 18. d.Mts. Z 11687 in welchem Euer Wohlgeboren die Geneigtheit der Gemeindevertretung der Stadt Steyr zur Enbauung einer Kaserne für ein JägerBataillon in Steyr zur Anzeige gebracht und um Entsendung einer Commission behufs Verfassung des Bauprogrammes angesucht haben dem kk 2 Corps-Commando in Wien mitgetheilt. Das Corpscommando hat laut der Zuschrift vom 28. d.Mts. Z. 19633 dieses freundliche Entgegenkommen der Gemeinde Vertretung der Stadt Steyr mit Befriedigung
aufgenommen und hievon auch das hohe ReichskriegsMinisterium verständigt. Im Interesse der rascheren und gedeihlichen Abwicklung dieser Angelegenheit muß ich jedoch einvernehmlich mit dem Corps-Commando Euer Wohlgeboren darauf aufmerksam machen, daß der Vorgang, welcher zu beobachten ist, wenn der Neubau einer Kaserne beabsichtigt wird, mit der Ministerial-Verordnung vom 1. Juli 1879 (Z. 94. R.G.Bl.) geregelt erscheint. Diese Verordnung, welche zur Durchführung des Einquartirungsgesetzes vom 11. Juni 1879 Z. 93 RGBl. erlassen worden ist, normirt ad §. 5. Alin 4, daß Anträge über den Neubau der Kasernen vom Landesvertheidigungs-Ministerium im Einverständnisse mit dem Reichskriegs-Ministerinm
in Verhandlung genommen werden und alin 5, daß, wenn auf diese Anträge eingegangen wird das Landesvertheidigungs-Ministerium eine gemischte Lokalcommission zur Verfassung des Bauprogrammes entsendet. Hiernach muß der Bauantrag vorliegen, welcher sich jedenfalls auf einen diesfälligen positiven Beschluß der Gemeindevertretung eine Kaserne bauen zu wollen, stützen muß wenn eine Lokalcommission das Bauprogrann verfassen soll. Es würde sich daher im Zwecke des baldigen Zustandekommens des Projektes empfehlen, daß die Gemeindevertretung einen positiven Beschluß eine Kaserne für ein Jäger Bataillon in Steyr bauen zu wollen im
Pricipe fasse und die Situations-Pläne für diesen Bau versehen mit den Höhen und Längenboten ect. vorlege. Was die Wahl des Platzes anbelangt, so wäre zunächst darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Wasserversorgung keine Schwierigkeiten biethe, daher für die Lösung dieser Frage die bezugnehmenden Daten anzugeben wären. Die näheren Daten über die Anforderungen, welche an solche Bauten gestellt werden, sind aus den mit dem s.o. Erlasse vom 14. August 1879. Z. 8292 mitgetheilten Anleitungen zu entnehmen. Ein derartiger Bauantrag wird sodann die Grundlage zur weiteren Verhandlung im Sinne der bezogenen MinisterialVorschrift für die gemischte Lokalcommission biethen, daher derselbe auch nach Maßgabe
der Verhältnisse entweder in Bezug auf die Wahl des Platzes oder in Bezug auf die Konstrucktion des Gebäudes durch diese Commission, die entsprechenden Aenderungen erfahren kann Ich zweifle nicht, daß die Gemeinde-Vertretung angesichts der bereits in der GemeinderathsSitzung vom 23. v.Mts. zum Ausdrucke gebrachten Geneigtheit für dieses Bauprojekt nach den vorstehenden Andeutungen vorgehen und hernach die weiteren Schritte einleiten werde, weil nur auf diesem Wege das gewünschte Resultat erzielt und den verschiedenseitigen Interessen Rechnung getragen werden kann. Ich ersuche die diesfälligen weiteren Anträge bald einzusenden. Linz den 28. Dezember 1883. Weber.
Hierauf hat sich das Kasernbau Comité in seiner Sitzung am 8. l.Mts. dahin geeinigt, dem löblichen Gemeinderath nachstehenden Bericht beziehungsweise Comiteantrag in Vorlage zu bringen. Bericht und Antrag Die gefertigten Comité-Mitglieder für den Bau einer Kaserne in Steyr haben wegen Erwerbung von Bauund Uibungsplätzen zur Dislocation eines Jäger-Batailtons in Steyr mit den Besitzern des Schlosses Engelhof in Enndorf mit 9 Joch Grundstücken und mit den Besitzern des Stiefvatergutes in Jägerberg mit 27 1/2 Joch Grundstücken maßgebende Unterhandlungen wegen Eigentumserwerbung eingeleitet und sich auf diese beiden Objecte beschränkt. Um das Zustandekommen des Bau Projectes und Entsendung einer gemischten Lokalcommission ermöglichen und erwirken zu kön-
nen, ist im Sine des hohen kk. Statthalterei Erlasses vom 28. Dezember 1883 Z. 3120 Präs erforderlich von Seite der Gemeinde-Vertretung Steyr im Principe den Beschluß zu fassen, daß der Bau einer Kaserne für ein JägerBataillon in Steyr nunmehr in Aussicht genommen worden ist. Der löbliche Gemeinderath wolle sonach principiell beschliessen, ob und wo der Neubau einer normalen Jäger-Kaserne in Steyr im Sinne des Gesetzes vom 11. Juni 1879 in Aussicht zu nehmen sei, damit im bejahenden Falle die diesbezüglichen Situationspläne verfaßt und zur Fertigstellung eines Bauprogrammes die Entsendung einer gemischten Localcommission angestrebt werden kann. Johann Redl, Josef Peyrl, Karl Holub, Georg Pointner.
Comité-Mitglied Karl Holub sagt, daß er für seine Person von der Meinung der Commission die genannten zwei Plätze vorzuschlagen abgekommen ist, weil der eine derselben in einer fremden Gemeinde liege und man auf diesen erst dann greifen solle wenn man in der eigenen Gemeinde keinen passenden Grundfinde. Herr G.R. Anton Mayr macht darauf aufmerksam, daß ja seinerzeit die Gründe vom Fladergut in Aichet beim Föhrenschacherl ebenfalls als geeignet erklärt worden sind. Nun entspinnt sich eine längere allgemeine vertrauliche Besprechung dieser Angelegenheit Herr G.R. Anton Mayr empfiehlt insbesonders die Gründe beim Föhrenschacherl in Aichet. Herr G.R. Anton Jäger von Waldau empfiehlt die Gründe im Schlüsselhof. Herr G.R. Josef Peyrl empfiehlt
das Stiefvatergut in der Neuschönau. Herr G.R. H. Dr. Hochhauser wünscht daß vom Comité ein aproximativer Kostenvoranschlag zusammengestellt und dem löblichen Gemeinderathe vorgelegt werde. Der Herr Vorsitzende erwiedert, das Comite kann der Anforderung des Gemeinderathes Dr. Hochhauser dermalen nicht entsprechen, es muß vorausgehend durch eine gemischte Lokalcommission, erhoben werden, welche Anforderungen von Seite des Militär Aerars zu dem in Rede stehenden Kasernbaue gestellt, und welche Vergütungen hiefür geleistet werden. Erst nach Feststellung dieser Erhebungen kann dem löblichen Gemeinderathe ein aproximativer Kostenvoranschlag mitgetheilt werden. Heute handelt es sich hauptsächlich nur um Bestimmung des
Bauplatzes für den in Aussicht genommenen Kasernbau in Steyr. Herr G.R. Karl Holub stellt den Antrag, es möge der Comitéantrag dahin angenommen werden, daß der hohen kk. Statthalterei behufs Absendung der gemischten Commission als eventueller Bauplatz das Nutzingergütel unter Vorlage der Situationspläne, namhaft gemacht werden. Mittlerweile aber mögen auch bezüglich des Schlüsselhofes, der Gründe in Aichet und schlüßlich auch bezüglich des Stiefvatergutes in der Neuschönau weitere Erhebungen gepflogen und die Anfertigung der Situationspläne veranlasst werden, damit im Falle als das Nutzingergütl als nicht geeignet erachtet werden sollte ohne Verzug zur Begutachtung der übrigen Plätze in obiger Reihenfolge geschritten werden könne.
Dieser Antrag wird vom Herrn G.R. Dr. Hochhauser unterstützt, nach kurzer Debatte mit allen gegen eine Stimme gegen dem zum Beschlusse erhoben, daß auch mittlerweile die abverlangten Erhebungen bezüglich der Erwerbung und Eignung der übrigen Plätze für den Bau einer Kaserne gepflogen werden. - Z 7 Hierauf Schluss der Sitzung um 5 3/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
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