Die wesentliche Erhöhung dieser Summe gegen die vom Jahre 1883 ergibt sich daraus, daß man den gewöhnlichen Beitrag zur Armenversorgung welche vom Amte aus mit 10600 fl angesetzt war um 3200 fl erhöhte. Wie bekannt laufen alljährlich durch die Armen Subscription über 3000 fl an milde Gaben ein, welche in erster Linie dazu bestimmt sind um den Bettelunfug wirksam zu steuern. Der städt. Armenrath hat nun den Antrag gestellt in Hinkunft diese milden Gaben zu Naturalspenden an wirklich gänzlich verarmte hiesige Arme in den Unterstandshäusern oder in einem Gasthause nach Art der Volksküchen verwenden zu dürfen und glaubte das Comite diesen Vorschlag dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung empfehlen zu sollen. Wird ohne Debatte einstimmig genehmigt. Ausserordentliche Auslagen: XIV. Auslagen für die Gemeinde VerbrauchsUmlagen ... 7550 f Fürtrag ... 7550 f
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